Ist der Mieter verpflichtet die Küchenmöbel, Einbauküche, bei Neuverlegung des Fußbodens, wegzuräumen, damit der Handwerker arbeiten kann?
Die Mieterin weigert sich, die Küche frei von ihrer Einbauküche zu räumen, damit der Bodenbelag erneuert werden kann.
3 Antworten
wenn der VM den Fußboden neu verlegen lassen will, dann sollte er auch dafür sorgen das die Küche abgebaut und wieder aufgebaut wird, oder die Handwerker sollen den Fuboden bis an die Unterschränke bauen, geht auch wenn die Küche länger in der Form drin bleibt.
Weil es nicht deren Aufgabe ist, auf eigene Rechnung anteilig ihre Einbauküche aus(zu) - und folgend wieder ein(zu-)bauen ist, damit der Eigentümer im Rahmen es "turnusmäßigen" Ausstausch des Küchenbodens seine Arbeiten durchführen (lassen ) kann.
Wem gehört die Einbauküche? dem Mieter oder dem Vermieter. Was spricht dagegen den Bodenbelag nur dort auszuwechseln, wo die Einbauküche nicht steht.
Das hättest du mal in der Fragestellung erwähnen sollen.
Der Mieter will einen neue Küche einbauen, in dem Zuge bietest du an Zeitgleich den Boden zu ersetzen.
In dem Fall muß dein Mieter schon selber dafür sorgen, die alte Küche abzubauen, das ist ja ihre Küche und nicht deine. Solange sie die Küche nicht ausbaut, kannst du den Fußboden nicht verlegen und sie die neue Küche nicht einbauen.
Hier ist tatsächlich der Mieter am Zuge und muß die Küche selber ausbauen und auch entsprechend entsorgen.
Der Mieterin gehört die Einbauküche, sie hat sie vom Vormieter übernommen. Sie will ihre alte eigne Einbauküche entfernen und eine neue aufstellen lassen. Nun sollen wir ihre Küche auf unsere Kosten komplett abbauen und wir einen neuen Belag legen. Der Belag ist nicht das Problem, sondern der Abbau der Einbauküche, die der Mieterin gehört.