Immobilienverkauf an die Kinder auf Basis einer lebenslangen Leibrente - Erbschaftssteuer und Kapitalwert?
Hallo,
ich hoffe, Sie können mir bei folgenden Fragen helfen:
Ich würde gerne meinen Kindern auf Basis einer lebenslangen Leibrente eine vermietete Immobilie (kein Wohnrecht) übertragen. Dafür würde ich gerne einen fremdvergleichbaren Kaufvertrag abschließen.
Erbschaftssteuer:
Als Frau mit 68 Jahre habe noch eine statistische Lebenserwartung von 18,58 Jahren laut aktueller Sterbetafel. Würde auf den Verkauf Erbschaftssteuer für meine Kinder anfallen, sollte ich früher als die 18,58 Jahren versterben?
Zinssatz bei fremdvergleichbaren Kaufvertrag:
Bei der Berechnung des Kapitalwertes werden normalerweise gemäß Bewertungsgesetz Zinsen in Höhe von 5,5% angenommen. Jedoch können im Kaufvertrag auch niedrigere Zinsen vereinbart werden
Beim Kauf der der Immobilie auf dem freien Markt würden meine Kinder bei der Bank einen Zinssatz von 1% zahlen (belegt durch Angebot). Wäre es möglich diesen Zinssatz bei der Berechnung vom Kapitalwert anzusetzen und vom Finanzamt als fremdvergleichbar (entgeldlich) anerkannt zu bekommen?
Vielen Dank!!!
1 Antwort
bluejovde
Selbst der Notar empfiehlt regelmäßig die Hinzuziehung eines versicherungs- mathematischen Sachverständigen, um z.B. die Höhe der Rente ermitteln zu lassen.
Der Notar indes klärt über die Themen auf, die z.B . betreffen Wertsicherungsklausel, Ablösungssumme, Ersatz des Wertes im Falle der Zwangsversteigerung der Immobilie, Rückforderungsrecht, Rückauflassungsvormerkung uvm.
Übrigens: Auf der Basis eines Zinses von 1 % statt 5,5 % würde sich ein um 48 % höherer Wert ergeben.
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