Miteigentümer im Grundbuch - Auszahlung möglich?
Hallo Zusammen,
meine Mama ist leider 2000 verstorben.
Mein Vater hat meinen Bruder und mich zu je einen Achtel mit ins Grundbuch (EFH, kein Grundstück da Erbpacht) eintragen lassen.
D.h.de facto sind mein Bruder und ich ja seitdem Miteigentümer.
Kann ich von meinem Vater verlangen, dass er mir meinen Miteigentumsanteil auszahlt und im Gegenzug meinen Grundbucheintrag bekommt?
Ich frage, weil mein Vater seit langer Zeit null Interesse an einen familiären Umgang mit mir, meinem Mann und meinem Sohn zeigt.
Im Gegenteil, er hat sogar komplett den Kontakt abgebrochen. Meine Bemühungen um ein familiäres Miteinander werden komplett abgeblockt.
Deswegen würde ich wenigstens gerne meinen Erbanteil ausgezahlt bekommen, da mein Mann und ich ein Eigenheim erwerben wollen und dafür Eigenkapital benötigen.
Wer kann mir helfen und mir meine Frage beantworten?
(An diejenigen, die das meinem Vater gegenüber ggf.unfair finden: ich habe mich lange bemüht, ihn in die Familie zu integrieren, aber er zeigt keinerlei Interesse an uns)
1 Antwort
Verlangen kannst du es nicht. Du hast aber das Recht deinen Anteil ausbezahlt zu bekommen. Wenn dein Vater das nicht will, kannst du die Teilungsversteigerung beantragen. Dazu nimmst du dir am Besten einen Anwalt.