Wie kann ich die letzten Monate bis zum Renteneintritt finanziell überbrücken?

3 Antworten

Die Zeit bis zum Renteneintritt kannst Du immer überbrücken, aber ob dies Sinn macht und wie Du vorgehen solltest, dazu fehlen einfach genaue Angaben. Wann hast Du die 45 Beitragsjahre erreicht - vor oder während der zukünftigen Arbeitslosigkeit. Es werden nämlich bei Arbeitslosigkeit mit anschließendem Eintritt in die Altersrente zwar die Beiträge in die Rentenversicherung abgeführt, aber diese maximal 2 Jahre zählen nicht zu den Anwartschaftszeiten, es sei denn man nimmt in der Zeit der Arbeitslosigkeit noch einen Minijob an.

"Habe 46 Beitragsjahre erreicht." Also bereits vor der drohenden Arbeitslosigkeit zum Jahresende. Allerdings würde ich die 24 Monate ALG1 voll auskosten, da der Bezug von ALG1 ja Renten-steigernd ist. Die Zeit wird ja nicht als Anwartschaft angerechnet, allerdings die durch die Bundesagentur gezahlten Beiträge führen zu einer, wenn auch geringen Rentensteigerung. Ferner ist zu klären, ob die Rente höher als das ALG1 ist oder umgekehrt.
Allerdings ist auch ein Nachteil mit späterer Rente verbunden. Der Anteil, der steuerpflichtig ist, fällt höher aus (jedes Jahr 3% höherer Anteil). Das ist allerdings nur wichtig, wenn das sonstige Einkommen und der steuerpflichtige Anteil der Rente über 8400€ liegen und man EST zahlen muss.

Der entscheidende Aspekt auf den @snooopy155 auch schon hingewiesen hat, wird die Anrechnung der Beitragszeit sein und wann die 45 Jahre erreicht sind. 

Die DRV sagt klipp und klar: 

„ Auf die 45 Jahre werden angerechnet:

Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld, Leistungen bei Krankheit (vor allem Kranken­ oder Verletzten­geld) oder Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförde­rung (zum Beispiel Arbeitslosengeld), die gleichzeitig Pflichtbeitrags - oder Anrechnungszeiten sind; sollten Sie die Leistungen der Arbeitsförderung jedoch in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn bekom­men haben, wird diese Zeit nur berücksichtigt, wenn die Leistung durch eine Insolvenz oder vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers bedingt war. "
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf