700€ aus der Kasse geklaut, darf mir das von meiner Prämie abgezogen werden?
Mein Sohn arbeitet in einem Einzelhandelsgeschäft. Er ist den ganzen Tag alleine im Geschäft und das seid Monaten und wurde bestohlen. Er hat den Fehler gemacht und hat den Schlüssel auf der Kasse stecken gelassen . Ein Kunde kam rein und für ihn musste er in die Werkstatt, außerhalb des Verlaufsraumes gehn. In der Zeit hat man ihm die Kasse leer geräumt. Darf man überhaupt alleine, ohne einen zweiten Verkäufer etc. im Laden stehen? Kann man ihm jetzt die Prämie streichen und ihm kündigen?
2 Antworten
Sofern es die Auflage gibt, die Kasse niemals unverschlossen zu lassen, vovon ich ausgehe, ja dann ist das grobe fahrlässigkeit und den entstandenen Schaden kann der AG bis zur Höhe eines Monatsgehaltes vom Lohn abziehen.
Mindest eine Abmahnung sollte dabei drinn sein, wenn nicht sogar die fristlose Kündigung.
Ja, man darf durchaus alleine in einem Geschäft tätig sei. Vorteil: Es dürfen keine Pausen abgezogen werden.
Man verlässt den Kassenraum auch nur, wenn kein Kunde im Laden ist und schließt in dieser Zeit die Tür ab. Schild: Komme gleich wieder.