Ich habe den uneingeschränkten Nießbrauch auf ein Mehrfamilienhaus, kann ich eine Hypothek auf das Haus aufnehmen?
4 Antworten
Mozart:
Chronologie einer wunderbaren Vermögensbildung
Unlängst: Einräumung eines Nießbrauchs und Vereinnahmung der Mieten und Pachten aus dem Mehrfamilienhaus durch den Berechtigten.
Heute: Belastung der Immobilie in Höhe von 80 % des Ertragswerts durch den Nießbrauchberechtigten und nicht objektbezogene Verfügung des Darlehens ebenfalls durch den Nießbrauchberechtigten.
In absehbarer Zweit, jedenfalls noch rechtzeitig vor Ablauf des Nießbrauchs: Veräußerung der Immobilie durch den Nießbrauchberechtigten und Beanspruchung des Kaufpreises durch den Nießbrauchberechtigten.
Frage: Welche Rechte würdest du dem Grundstückeigentümer noch zubilligen wollen?
Auf das Haus kann nur der Eigentümer eine Hypothek aufnehmen. Möglicherweise hat er sich im Rahmen der Bestellung des Nießbrauchs dazu verpflichtet. Das wird manchmal für den Fall vereinbart, daß an dem nießbrauchsbelasteten Objekt größere Reparaturen auszuführen sind und dafür Kredit benötigt wird.
Und dazu noch der Hinweis, dass der Nießbraucher zu grundlegenden Umgestaltungen der dem Nießbrauch unterliegenden Sache ohne dahingehende Vereinbarung weder verpflichtet noch berechtigt ist.Für unberechtigt vorzunehmende Sanierungen braucht der Eigentümer keine Hypothek aufzunehmen.
Selbstverständlich dient die Hypothek nur der Absicherung des Darlehens. Den Kredit bedienen muß nicht der Eigentümer, sondern der Nießbraucher.
Wenn gar eine Absicherung zu allgemeinen Zwecken geplant ist, etwa zum Erwerb eines weiteren Hauses, ist der Eigentümer wohl niemals zu einer Belastung seines Eigentums verpflichtet.
Was wäre denn in diesem Fall die Sicherheit der Bank? Sie kann wohl kaum auf den Nießbrauch zurückgreifen oder ihn verwerten.
Eigentümer des Nießbrauch-Rechts haben dennoch kein Grundpfandrecht.