Ich habe Einkommen, meine Freundin bezieht Hartz4. Bekommt sie Geld vom Amt, wenn wir zusammenziehen?
Ich habe 1799 Netto Einkommen. Meine Freundin is schwanger u. muss Hartz4 beziehen.
Wenn wir zusammenziehen kriegt sie da noch Geld vom Amt? Falls ja, wieviel?
3 Antworten
Was heißt: Muss Hartz4 beziehen?
Die Rechtslage sieht wie folgt aus: Da Du durch die Schwangerschaft verhindert hast, dass deine Freundin arbeiten gehen kann, musst Du für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Dass heißt, dass Du Unterhalt für Mutter und Kind zahlen musst und zwar so lange bis Deine Freundin wieder arbeiten gehen kann.
Sicher ist eins: Deine Freundin bekommt Geld, entweder von Dir oder vom Amt. :-)
Gib Eure Daten mal in diesen Rechner ein: http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Dann solltest Du klarer sehen.
Hallo,
als Bedarfsgemeinschaft würden alle Einkünfte in die Berechnung des Hartz4 fließen.
Bei deinem o.g. Nettoeinkommen wird deine Freundin aus dem Hartz4 Bezug sicherlich herausfallen. Dies auf jeden Fall ab Geburt eures gemeinsamen Kindes.
Es gibt im Netz diverse Hartz4 Rechner. Google sollte nicht nur dabei problemlos fündig werden, sondern auch bei dem Begriff
" Bedarfsgemeinschaft " !
Das ist richtig, allerdings dürfte sich dann das "Nettoeinkommen" des Fragestellers erhöhen, weil die Unterhaltsaufwendungen nach § 33a (1) EStG steuerlich abzugsfähig sind.