Steuerklasse nach Eheschliessung ohne gemeinsame Wohnung
Folgender Sachverhalt: Meine Freundin und ich planen im Jahre 2009 zu heiraten, allerdings möchten wir noch nicht zusammenziehen. Sie wohnt z. Zt. mit ihrem 11-jährigen Sohn (Vater zahlt Unterhalt) zusammen und ist in Steuerklasse II eingestuft. Ich bin selbständig und verdiene mein Geld überwiegend durch Spekulation an der Börse. 1. Können wir nach der Eheschliessung unsere bisherigen Steuerklassen behalten (insbesondere meine Freundin Steuerklasse II) ? 2. Können wir uns zusammen veranlagen lassen, auch wenn wir unsere getrennten Wohnsitze behalten?
1 Antwort
GRatulation zum Entschluss zu heiraten, aber verbunden mit der Frage, warum heiratet man und lebt dann getrennt?
Lösung für das Finanzamt: Sie meldet sich in Deiner Wohnung mit Erstwohnsitz und behält ihre mit Zweitwohnsitz. Dann werdet ihr gemeinsam veranlagt. Da Du keine Steuerkarte brauchst, bekommt sie dann die III und du die V.
Wenn ihr das nicht macht und würdet als dauernd getrennt lebend eingestuft (muss ncht so sein, weil man die getrennten Wohnungen über Schulgründe oder beruflich eventuell erklären kann). Bei Dauernd getrennt Einstufung würde sozusagen steuerlich alles beim alten bleiben. Wie bisher.