Kann ich mein angespartes Geld vor meiner Freundin oder dem Amt verheimlichen?
Zu meiner Frage... Ich wohne mit meiner Freundin zusammen. Sie bezieht Harz IV ich selber gehe arbeiten. Nun ist es so, dass es bei uns nicht gerade gut läuft. Weshalb ich ihr auch nicht unbedingt sagen will was ich so an Geld verdiene bzw mir angespart habe. Das Geld hab ich noch in meinem Tresor, dort möchte ich es aber nicht die ganze Zeit aufbewahren. Nun ist meine Frage. Was passiert, wenn ich das Geld auf ein neu angelegtes Konto bringe? Da wir ja zusammen leben und sie noch Geld vom Amt bezieht. Gibt es Alternativen wo ich mein Geld lassen kann, ohne es meiner Freundin oder Womöglich noch dem Amt angeben zu müssen?
3 Antworten
Du beziehst doch selber keine Sozialleistungen. Auf irgendetwas angerechnet werden kann Dein Vermögen nicht, nur das Einkommen wird bei einer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Ich sehe da also kein Problem, auch nicht was die Freundin betrifft.Ob man Bargeld oder ein Sparbuch im Tresor lügen hat ist Jacke wie Hose.
Das ist richtig, ich bekomme mein eigenes Geld, bin aber in einer BG mit meiner Freundin. Und bei der Verlängerung des Antrages wollten die alles auch von mir haben... Sparbücher Kontoauszüge etc.
Ich könnte jetzt bestimmt sagen :Ihr bekommt von mir nichts mehr an Unterlagen, aber dann bekommt meine Freundin sicher nichts mehr vom Amt...
Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid und das Geld bisher dem Arbeitsamt nicht bekannt , würde es diesem aber wahrscheinlich bekannt , sobald es auf einem Deiner Konten landet.
Wie auch die anderen bereits geschrieben haben, hängt es davon ab in welcher Gemeinschaft ihr eingetragen seid. Verheimlichen ist jedoch immer die schlechteste Lösung, weil irgendwann kommt es raus.