Hypothek-Aufnahme vor der Scheidung, um sich zu bereichern, unterbinden?
Wie kann ich es unterbinden, dass mein Ehemann eine Hypothek auf unser gemeinsames Haus aufnimmt, um sich dadurch vor der Scheidung einen finanziellen Vorteil zu verschaffen?
2 Antworten
Roffi
Belastet werden kann auch der Bruchteil eines Miteigentümers (§ 1114 BGB). Mir ist allerdings kein seriöses Institut bekannt, das hierauf ein Darlehen gewähren würde.
Im Klartext: Ohne deine Mitwirkung ist eine Hypothek auf beide Miteigentumsanteile im Grundbuch nicht eintragbar.
Achte darauf, dass du einem Dritten auch keine Belastungsvollmacht erteilst.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Eine solche wird er ohne Deine Zustimmung wohl nicht erhalten - denn die Bank möchte eine Sicherheit - sprich Grundschuldeintragung.