Hypothek-Aufnahme vor der Scheidung, um sich zu bereichern, unterbinden?

2 Antworten

Roffi

Belastet werden kann auch der Bruchteil eines Miteigentümers (§ 1114 BGB). Mir ist allerdings kein seriöses Institut bekannt, das hierauf ein Darlehen gewähren würde.

Im Klartext: Ohne deine Mitwirkung ist eine Hypothek auf beide Miteigentumsanteile im Grundbuch nicht eintragbar.

Achte darauf, dass du einem Dritten auch keine Belastungsvollmacht erteilst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Eine solche wird er ohne Deine Zustimmung wohl nicht erhalten - denn die Bank möchte eine Sicherheit - sprich Grundschuldeintragung.


Roffi 
Beitragsersteller
 14.05.2021, 07:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich bin begeistert!