Je nachdem, wie oft du das Motorrad fährst, kannst du anstatt einen Saisonkennzeichen auch ein Wochenkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen verwenden. Die einzelnen Tarife musst du schon selbst vergleichen, dass ist ziemlich zeitaufwendig.

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Kindergeld gibt es bis 25, länger nicht. Da du weiblich bist, wirst du wohl keinen Zivildienst/Bundeswehr abgeleistet haben. Das heißt es gibt keinen Grund auf Verlänegrung.

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Würde ich auf keinen Fall bezahlen. Ich habe die Maklergebühr bisher immer bei Vertragsunterzeichnung bezahlt. auf was anderes würde ich mich nicht einlassen!

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Ich würde ganz einfach im Betrieb nachfragen. Ungewöhnlich ist es nicht, dass sie das Geld erst im Januar bekommt. Ist ja nur eine Woche, die wird dann eben mit dem nächsten Gehalt ausbezahlt. Wenn sie das Geld braucht, sollte sie mit ihrem Chef sprechen. Nur der weiss, was möglich ist (was im Vertrag steht...?)

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Da spielen einige Faktoren eine Rolle. 1. Wo wohnst du? Die Mieten in den einzelnen Städten weichen stark von einander ab! Oder hast du sogar die Möglichkeit zu Hause zu bleiben? 2. Fahrkarte. Wie kommst du zur Uni? Gibt es ein Semesterticket? 3. Wie alt bist du? Ab 25 muss man sich als Student selbst versichern (78 Euro pro Monat) 4. Studiengebürhen gibt es nicht mehr, die fallen also weg. 5. Wieviel du zum Essen & Leben brauchst, weißt du selbst am besten.

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Ich würde dir auch raten, den Shop davor sehr genau zu prüfen. Lies dir Bewertungen im Internet durch (aber denk daran, dass auch diese nicht "echt" sein müssen) und guck die den Shop an. Ich persönlich finde es immer merkwürdig, wenn Vorkasse die einzige Zahlungsmethode ist.

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Ob die Rechnung nun gerechtfertigt ist oder nicht, ich würde zu einem Anwalt gehen. Fakt ist, es handelt sich hier um Betrug. DU hast KEINE Buchung getätigt und sollst zahlen nur weild ie Rechnung an deine Email-Adresse geschickt wurde?

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Gibt doch schon viel weniger Zuschüsse als damals!!! Der Rest ist im EEG geregelt: "Die Netzbetreiber müssen Ihnen den Solarstrom zu einer im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegten Vergütung abnehmen und erstatten außerdem die Mehrwertsteuer für den eingespeisten Strom."

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Worauf du ausserdem achten solltest: Die vorzeitige Zurückzahlung eines Kredites kann sich negativ auf den Score auswirken (kein ordentliches Zahlungsverhalten – der Kunde hält sich nicht genau an die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten).

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Du musst das je nach Bank 1-5 Tage vorher anmelden. Bis 2000 Euro ist di Abhebung problemlos möglich, dann kommt es auf die Bank an. Ich würde einfach anrufen. Dann bist du schlauer und weisst es ganz genau!

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Das gilt MEISTENS, ist aber keine Pflicht. Wenn es bei dir anders im Vertrag steht und du diesen unterschrieben hast, dann gilt eben das, was zwischen beiden Vertragsparteien vereinbart wurde!

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@ Little Arrow, was soll deine Antwort aussagen? Privatier hat mir allen Aussagen recht. Wenn ein Kind unter 7 einen Schaden verursacht (und die Aufsichtpflich NICHT verletzt wurde) dann müssen die Eltern des Kindes den Schaden nicht bezahlen. Was der Eigentümer dann erneuert, oder nicht, bleibt ihm überlassen. Peinlich wird es deswegen, weil die Eigentümer das nicht hinnehmen werden und die Eltern ja im Grunde genommen wissen, dass ihr Kind daran Schuld ist. da viele Eltern Anstand haben, werden sie eben nicht gelangweilt mit "den Schultern" zucken!?

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Grundsätzlich ja, dennoch sollten viele Aspekte berücksichtigt werden. 1. gilt die Preissenkung vor allem für deutsche Fabrikate. Die Händler wollen Ende des Geschäftsjahres noch einmal Umsatz machen - und die Zahlen verbessern. In China z.B. endet das Geschäftsjahr im März, da funktioniert die Sache mit dem Rabatt für eine Umsatzsteigerung also nicht (z.B. Nissan). Sparen kann man auch, wenn man Autos kauft, die schon ein bisschen stehen, welche aus der alten Saison oder sich mit Sonderwünschen der Ausstattung zurückhält. Grundsätzlich gilt: Preise vergleichen, Schnäppchen kann man immer finden!

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Ich denke das auch hier - wie fast überall - die Meinungen außeinander gehen. Je nach persönlichen Erfahrungen wirst du alle Meinungen von sehr gut bis miserabel erhalten. Es kommt immer darauf an, was du haben möchtest und was dir geboten wird. Ich glaub da musst du deine eigenen Erfahrungen machen.

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Ja genauso ist das. Wenn man den Wagen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt, müssen pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 % aufschlagen werden.

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Die Frage ist: Welche Vergütung stand in deinem Praktikantenvertrag? genau dieser Betrag steht dir zu. Nicht mehr und nicht weniger. Hast du diesen Betrag erhalten? Wenn nicht, kannst du natürlich fordern. Ist es nur deine persönliche Meinung im Bezug auf deine Leistung? Dann hast du keine Chance.

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Die Möglichkeit gibts schon. Aber ganz ehrlich, ich würde die Kreditkarte nicht danach aussuchen, wo man den PIN ändern kann?! Und wann braucht man schon den PIN der KK???

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Das kann so nciht beantwortet werden. Prüfe deinen Vertrag genau und schau, welche Paragraphen sowas regeln. Es wird ja nicht der einzige Fall sein, indem soetwas vorkommt. Grundsätzlich müssen die Minnusstunden abgebaut werden. Entweder du arbeitest mehr (das geht ja nicht), du bekommst weniger Geld (willst du das?) oder du gibts einen oder zwei Urlaubstage her?!

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