Hotelkosten während der Probezeit absetzbar?
Hallo zusammen,
Ich habe meinen AG gewechselt und wohne derzeit in Hotels. Ich wollte nichts anmieten, bis meine Probezeit beendet ist. Ein kompletter Umzug ist eh nicht geplant, sondern nur eine Zweitwohnung, die ich jetzt auch gemietet habe. Kann ich den steuerlichen Vorteil einer Zweitwohnung auch schon für die Zeit im Hotel geltend machen, oder kann ich diese Kosten an einer anderen Stelle geltend machen?
Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße, Flo
5 Antworten
Vielen Dank Mikkey!!! Das war die einzige sachliche und auch hilfreiche Antwort hier - DANKE! Danke das Du Dich dem Inhalt meiner Frage angenommen hast, ohne eine Bewertung bzgl. meiner Lebenssituation ( die auch dem Rest dieses Forums gänzlich unbekannt ist! ) abzugeben! Vg, Flo
Selbstverständlich kannst Du die Kosten für das Hotel in gleicher "eise als Kosten der doppelten Haushaltsführung ansetzen. Vergiss die Verpflegungsmehraufwendungen während der ersten drei Monate nicht.
Tatsächlich braucht es für eine doppelte Haushaltsgührung keine Zweitwohnung, sondern lediglich Erstwohnung und eine Unterkunft am Arbeitsort
Ich habe eine Folgefrage dazu. Wenn man in einem solchen Fall einen Hauptwohnsitz und eine temporäre Unterkunft wie ein Hotelzimmer oder Airbnb am Arbeitsort hat, muss man nachweisen, dass der Hauptwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt ist? Für einen Single ohne Familie würde das bedeuten, im Durchschnitt zweimal im Monat zum Hauptwohnsitz zurückzukehren. Oder ist das selbstverständlich, da die temporäre Unterkunft ja nicht der Lebensmittelpunkt sein kann?
Entschuldige, aber Dein Verhalten ist unlogisch.
DU wohnst während der Probezeit im Hotel, aber mietest trotzdem schon eine Wohnung.
DAs Finanzamt wird Dir ab Bezugsfertigkeit der Wohnung nicht mehr die Hotelkosten akzeptieren.
Wenn sich die Mietzahlungen udn die Hotelkosten für ein paar Wochen für die Renovierung überschneiden, wird es wohl akzeptiert, aber ein Viertel Jahr Hotel plus Wohnung da fragt man sich schon, warum Du nicht in die Wohnung gezogen bist, wenn Du sie schon hast.
@wfwbinder vielen lieben Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin alleinstehend und habe halt nur Freunde im Hauptwohnsitz (kein Vereinsleben).
Ich habe gelesen, ,,...Besonders kritisch werden dabei Alleinstehende beäugt. Was inzwischen auch dazu führte, dass die Anforderungen an Ledige für den Nachweis einer doppelten Haushaltsführung deutlich verschärft wurden. ....Das wichtigste Kriterium sind allerdings die Heimfahrten. Während Verheiratete nur sechsmal im Jahr ein Fahrt nach Hause nachweisen müssen, sollen es bei Ledigen mindestens zwei pro Monat sein." (s. Link)
Würden Sie sagen, das ist nicht so streng während der Probezeit? Oder müsste ich tatsächlich während der Probezeit zweimal pro Monat zu Hauptwohnsitz fahren? Haben Sie von einem Beispielfall gelesen oder erfahren? Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Hilfe.
Nein, ich habe da keinen Präzedenzfall.
Aber ich habe ca. 50 Jahre Erfahrungen mit Finanzämtern und Steuererklärungen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Single alle 14 Tage zum Hauptwohnsitz fahren muss, dann setzen Sie doch für alle 14 Tage eine Fahrt an.
Diese Dinge sind alles Punkte, die "glaubhaft gemacht werden müssen," weil sie keiner kontrollieren kann. Oder denken Sie, dass man wegen einigen hundert euro Fahrtkosten eine Umfrage unter Ihren Freunden veranstaltet?
Wenn ich pro Jahr 100,- Euro als Spenden als Sonderausgaben ansetze, hat mich noch kein Finanzamt nach den Spendenquittungen gefragt. Auch keinen meiner Mandanten.
Vielen herzlichen Dank @wfwbinder
Wahrscheinlich kam meine Frage nach Präzedenzfällen so rüber, als würde ich Ihre Kompetenzen in Frage stellen. Das wollte ich nicht tun. Es tut mir sehr, sehr leid. Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mich entschuldigen würden. Sie sind mir mit Ihrem Wissen eine große Hilfe.
Die Finanzamt wird wegen einingen hundert euro Fahrtkosten keine Umfragen unter meinen Freunden veranstalten. Wenn die Finanzamt aber nach Indizen sucht, um festzustellen ob der Lebensmittelpunkt verlagert wurde, geht es um die 1000 Euro pro Monat für die Unterkunft am Arbeitsort. Habe ich das falsch verstanden? Grundsätzlich ist die Frage ob während der Probezeit die Finanzamt mit Alleinstehenden etwas lockerer umgeht.
Ich habe die Frage nicht als Angriff gegen meine Kompetenz empfunden, sondern es eben nur der Hinweis, dass ich eben keinen solchen Fall auf dem Tisch hatte, aber weiß, wie man auf den Finanzämtern "tickt."
Nach Indizien, ob sie den Lebensmittelpunkt verlagert haben, wird man natürlich erst nach Ablauf der Probezeit suchen (dürfen).
Das sind sehr schöne Erkenntnisse für mich. Ich bin sehr dankbar, dass Sie die Zeit für mich genommen haben.
Habe wohl nicht erwähnt, dass meine Probezeit Ende August vorüber ist und ich erst ab 1.9. eine Wohnung gemietet habe! Also kann ich die Hotelkosten steuerlich geltend machen!? Wo bei der Steuererklärung muss ich das aufführen? Gibt es gegebenenfalls auch ein Richterurteil hierfür?
Kein Finanzamt wird Dir die Anerkennung der Hotelkosten verweigern - möglicherweise könnte es beinm Überschreiten der 1000-Euro-Grenze Probleme geben. Dann kannst Du aber immer noch nach passenden Urteilen suchen.
du hast ein Hotel, eine Wohnung und eine Zweitwohnung?
Ich wollte nichts anmieten, bis meine Probezeit beendet ist.
wie passt das zusammen mit:
eine Zweitwohnung, die ich jetzt auch gemietet habe
für mich ist das unlogisch. Ansetzen wirst du können: entweder das Hotel oder die Zweitwohnung i.S. der doppelten Haushaltsführung, sofern diese gegeben ist. Beides wird nicht gehen.
Ich habe eine Folgefrage dazu. Wenn man in einem solchen Fall einen Hauptwohnsitz und eine temporäre Unterkunft wie ein Hotelzimmer oder Airbnb am Arbeitsort hat, muss man nachweisen, dass der Hauptwohnsitz auch der Lebensmittelpunkt ist? Für einen Single ohne Familie würde das bedeuten, im Durchschnitt zweimal im Monat zum Hauptwohnsitz zurückzukehren. Oder ist das selbstverständlich, da die temporäre Unterkunft ja nicht der Lebensmittelpunkt sein kann?