Honorarkraft in einer Rettungsdienstschule nebenberuflich, wie versteuern?
Moin Moin ,
ich bin gerade an meiner Steuererklärung machen und komme leider nicht weiter, deswegen wäre ich sehr dankbar für eure Meinung.
Ich arbeite hauptberuflich im Rettungsdienst und nebensächlich als Honorarkraft als Dozent in einer Rettungsdienstschule.
Meine Frage ist, muss ich mich als Freiberufler beim Finanzamt anmelden? Wenn nicht, was genau dann?
Ich habe schon viel recherchiert, aber bis jetzt keine konkrete Antwort gefunden, da ein Lehrer (Ausbildertätigkeit) in einer Rettungsdienstschule anders versteuert wird - laut meiner Recherche.
Für eure Meinung wäre ich sehr dankbar.
Bruno
2 Antworten
Strenggenommen hättest Du innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln müssen - das wirst Du vermutlich nachholen müssen. Dann bekommst Du eine neue Steuernummer.
Denn Gewinn aus der Tätigkeit ermittelst Du mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung - am einfachsten ist es, wenn Du sofort die Anlage EÜR nutzt, auch diese musst Du elektronisch übermitteln. Den Gewinn trägst Du dann in die Anlage S zur Steuererklärung ein. Ob sich hier weitere Möglichkeiten wie z B. der Übungsleiterfreibetrag auftun, wird zu prüfen sein.
Für die elektronische Übermittlung musst Du Dich bei Elster.de registrieren - das dauert ein paar Tage, damit kannst Du sofort anfangen, falls Du noch keine Registrierung hast.
Danke für die ausführliche Antwort. Das hat mir sehr geholfen.
ZU Deiner Einkommensteuererklärujng kommnt eine Anlage EÜR, in der Du Deine Einnahmen und Ausgaben aufnimmst.
Falls Deine Ausgaben sehr gering sind, kannst Du die Betriebsausgabenpauschale von 25 % der Einnahmen, höchstens 900,- Euro ansetzen.
Das Ergebnis der Anlage EÜR geht über die Anlage S dann in die Einkommensteuererklärung ein.