Holland /Erbe ausschlagen?

2 Antworten

Ich denke, dass Du für Deine Kinder das Erbe ausschlagen kannst. Nach deutschem Erbrecht sollte das jedenfalls möglich sein, in diesem Fall auch ohne vormundschaftgerichtliche Genehmigung. Und soweit ich lese, wird hier deutsches Erbrecht angewendet. Deine Frau ist ja ohnehin nicht erbberechtigt.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.iww.de/ee/gesetzliche-und-gewillkuerte-erbfolge/ausschlagung-besonderheiten-bei-der-erbausschlagung-minderjaehriger-kinder-f63703&ved=2ahUKEwiOs93r7cnnAhWoTxUIHTeADw8QFjABegQIDBAH&usg=AOvVaw3oRjodbTLqE3F4ajWWeDbE

Wollen die auch das Erbe ausschlagen?