HiWi + Werkstudent - insgesamt unter 20h/Woche. Welche Steuerklasse?

2 Antworten

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Solange Du im Semester unter 20 Stunden pro Woche bleibst hast Du den Studentenstatus. In den Ferien kannst Du arbeiten soviel Du willst.

Lohnsteuerabzug hat man bei Steuerklasse I. über 960,- Euro im Monat.

bei 270,- im Monat werden in Steuerklasse VI. ca. 30,- Euro Lohnsteuer abgezogen.

Solange Dein Jahresbrutto nicht mehr als 11.500,- Euro ist, bekommst Du die ganze Steuer zurück.

Aber mehr Arbeit lohn sich. 100,- Euro mehr kosten gerade mal 14 Euro Steuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Frank1003 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 11:35

Vielen Dank für die Antwort.
Vielleicht hätten Sie auch einen Tipp zu folgenden Fragen, die mir nun im Zuge der Arbeitsverträge bei beiden Stellen untergekommen sind:

- für die geringfügig bezahlte HiWi-Stelle habe ich angegeben, dass ich nicht von der RV-Pflicht befreit werden will. Kann ich mich nun bei der Werkstudentenstelle von der RV-Pflicht befreien lassen, oder geht das nicht / macht keinen Sinn?

- Den Vertrag für die HiWi-Stelle habe ich zuerst unterzeichnet. Das Beschäftigungsverhältnis beginnt im November. Dort sagte man mir, ich müsse Steuerklasse 1 angeben (ich wollte zuerst 6 angeben), weil ich den Vertrag zuerst unterzeichnet habe. Das habe ich dann auch gemacht.
Jetzt startet das Beschäftigungsverhältnis bei der Werkstudentenstelle jedoch schon im Oktober, also früher. Nur den Vertrag unterzeichne ich eben erst in den kommenden Tagen.
Kann/ muss ich nun
a) bei der Werkstudentenstelle Steuerklasse 6 angeben und dann im Nachhinein die Steuerklassen bei beiden Stellen rückwirkend ändern, also praktisch "tauschen"? (Ich habe gelesen, das geht bis zum 30.11.)
b) Bei der Werkstudentenstelle im Vertrag Steuerklasse 1 angeben, und die HiWi-Stelle wird automatisch auf Steuerklasse 6 gesetzt, weil die Werkstudentenstelle früher beginnt.

Danke!

wfwbinder  28.09.2016, 12:03
@Frank1003

1. Bei der Werkstudentenstelle ist eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unmöglich.

2. Die HiWi Stelle könnte mit den 270,- Euro nach der Minijobregel abgerechnet werden (Arbeitgeber trägt alle Abgaben pauschal).

Das würde auf jeden Fall interessant, wenn die andere Tätigkeit  in einer Größe kommt, dass alles zusammen über 11.600,- Brutto im Jahr geht.

Es wird die stelle auf Steuerklasse I gesetzt, wo der Arbeitgeber beim Abruf der Elstam-Daten seinen Abruf als erster Arbeitgeber macht.

Frank1003 
Beitragsersteller
 28.09.2016, 12:48
@wfwbinder

Danke für die Antwort.
Da ich dieses Jahr noch keine anderen Einkünfte hatte bleibe ich unter den 11.600, bekomme also wenn ich das richtig verstehe die Steuer im Endeffekt ohnehin so oder so zurück. Dennoch wäre es ja irgendwie besser, wenn die Stelle mit dem geringeren Verdienst mit Steuerklasse 6 abgerechnet wird, und um das zu erreichen müsste ich ja dann die Steuerklassen rückwirkend ändern, sobald ich auch den zweiten Vertrag unterzeichnet habe, wenn ich das richtig verstehe.

wfwbinder  28.09.2016, 13:53
@Frank1003

Du kannst die Steeurklassen nicht ändern. DEine Steuerklasse ist I. ein zweiter Job wird dann nach VI. abgerechnet.

Du musst nur dem, bei dem Du mehr verdienst, sagen, ich habe noch eine zweite Anstellung. Bitte rufen Sie die ELSTAM-Daten als ersteer Arbeitgeber ab. Damit wechselt es für den zweiten automatisch auf VI.

Hallo, ja Student bleibst Du, KV läuft dann über die Studentische KV.

Wird die HiWi-Stelle vielleicht als Minijob geführt ? Dann wird die Steuer pauschal abgeführt und es ist keine Steuerklasse notwendig.

Ansonsten kommt es so, wie Du schreibst.

Viel Glück

Barmer