Steuerklassen bei 2 HiWi-Jobs (Mini-Jobs) + 1 Werkstudentenjob?

2 Antworten

Für die 2. und alle weiteren Beschäftigungen gilt Lohnsteuerklasse 6. Also gibt es die Lohnsteuer (monatlich ca. 45,- Euro) mit der Einkommensteuererklärung zurück.

Es wird dann von allen Einnahmen der Rentenversicherungsbeitrag gem. Gleitzone abgezogen.

Keine Arbeitslosen-, keine  Kranken- und keine Pflegeversicherung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

student42 
Beitragsersteller
 07.05.2017, 23:54

Ich danke Ihnen.

Wird bei der Berechnung der Gleitzone eigentlich der Brutto- oder Nettolohn herangezogen?

Hallo,

grds. gilt die Gleitzone für alle 3 Beschäftigungen. Für die Arbeitgeber existiert aber ein großes Problem: für die Berechnung der Beiträge benötigen sie die Bruttoentgelkte der beiden anderen Arbeitgeber. Es kann daher durchaus sein, dass die Arbeitgeber (zunächst?) die normalen, höheren Arbeitnehmerbeiträge vom Verdienst abziehen.

Nicht unwahrscheinlich ist es, wenn einer oder mehrere Arbeitgeber versuchen, dieses komplizierte Sozialversicherungsproblem durch ein Beschäftigungsende zu lösen versuchen.

Im Arbeitsrecht bin ich nicht so bewandert: ob vor Beginn der 3. Beschäftigung die Genehmigung der beiden anderen Arbeitgeber erforderlich ist, kann ich nicht berurteilen.

Gruß

RHW