Hauskauf, bei Schlüsselübergabe Mängel - und nun?

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Entscheidende Gegenfrage:

Ist der Kaufvertrag schon notariell beurkundet und ist schon die Eintragung ins Grundbuch vorgenommen worden ?

Wenn ja - sofort Anwalt suchen, da geht nichts ohne fachliche Hilfe - Anfechtung wegen arglistisger Täuschung wäre die ultima ratio.

Wenn nein - nichts bezahlen, den Notarvertrag absagen und den Vertrag platzen lassen, auf jeden Fall Beweise sichern.

Nur ich frage mich, wer kauft ein Haus ohne kurzfristige vorherige, ausfühliche Besichtigung ???? Im Mai besichtigen im Dezember übernehmen ????

Hier handelt es sich um Mängel die der Verkäufer beseitigen bzw. bezahlen muss. Der Freund sollte das Gespräch mit dem Verkäufer suchen um die Frage zu klären. Wenn der Verkäufer nicht einsichtig bleibt nur eine Mängelfeststellung durch einen Bausachverständigen und die zivilrechtliche Klärung.