Haushaltshilfe und Gartenhilfe jeweils auf 450 Euro-Basis anstellen?

3 Antworten

Die Beschränkung ist Dein Einkommen.

Du kannst Dich als sozialer Mensch zeigen und viele Arbeitsplätze schaffen.

Nur eben bei der Knappschaft anmelden und die Abgaben zahlen.

Nur wird das eben nciht mehr zu Steuerermäßigungen führen, denn für geringfügige Beschäftigungen ist der Abzug auf 20 % der Aufwendungen, höchstens 510,- Euro beschränkt. § 35 a Abs. 1 EStG.


EnnoBecker  09.06.2014, 06:52

Was könnte eine solche verschiedene Person denn arbeiten?

wfwbinder  09.06.2014, 07:04
@EnnoBecker

Verschiedenes. 4 Leute könnten sich über den Monat verteilt die Stelle des Butlers teilen.

EnnoBecker  09.06.2014, 07:07
@wfwbinder

Hieß der nicht Hudson?

Aber wenn alle vier schon verschieden sind, sind die am Ende des Monats bestimmt dufte.

wfwbinder  09.06.2014, 13:16
@EnnoBecker

War etwas schwer von Begriff. nun hat es geklickt.

Ich hatte doch eher an vier unterschiedliche Personen gedacht, die sich die Stelle teilen, als an verschiedene.

Aber Graf Dracula könnte für seinen Haushalt ja auch verschiedene Butler beschäftigen.

EnnoBecker  09.06.2014, 19:45
@wfwbinder
War etwas schwer von Begriff.

Macht nichts. Bei mir muss man manchmal auch mehrfach schieben, bis ich es ralle.

Dir wurde ja nun schon klargemacht, dass man verschiedene Personen besser in Frieden ruhen lassen soll ;-))

Du kannst so viel ( lebende ) Personen auf 450 € Basis einstellen wie Du möchtest, solange sie bei der Minijobzentrale angemeldet werden.


wfwbinder  09.06.2014, 18:25

Leichte Korrektur: Man kann auch Leute ohne Anmeldung bei der Minijobzentrale einstellen.

Nur ist es strafbar und kann sehr teuer werden.

Primus  09.06.2014, 18:27
@wfwbinder

Da wir solche Machenschaften nicht unterstützen, warnen wir dringend davor, nicht wahr?

wfwbinder  09.06.2014, 18:36
@Primus

Es war mehr eine rhetorische Korrektur.

Du Darfst ............ wäre das mit der Knappschaft.

Du kannst ............ ist das mit den Problemen mit der Staatsanwaltschaft.

;-) :-))))))))))))

Ich weiß, ich bin eine Nervensäge.

Aber ich warne in meinem Profil: Das vermutlich höflichste Ekel Deutschlands

Ja, natürlich, für Arbeitgeber gibt es keine Beschränkung bei der Anzahl. Allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit begrenzt, soweit es sich um rein private Aufwendungen handelt.

Viel Glück