Ohne den Vordruck vor mir zu haben, dazu eine Feststellung/Frage: Nach dem Bruttolohn wird nur gefragt wenn StKl IV mit Faktor gewählt wird. Natürlich kann das Jahresbrutto nur ca. angegeben werden. Monatsbrutto x 12 + event. sonstige Bezüge.Manche erhalten tatsächlich noch ein Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld (kennt jemand einen Bankangestellten ? Dann mal fragen). Ein Beamter wird üblicherweise irgendwann pensioniert und erhält eine Pension, dies ist ein** Versorgungsbezug** und stellt weiterhin Arbeitslohn dar. Gibt aber auch sog. Betriebrenten wobei es sich aber um Arbeitslohn, also um einen Versorgungsbezug handelt. Steuerlicher Vorteil gegüber dem "normalen": Der versorgungsfreibetrag. Kennt Du jemand als Rentner ? Frag ihn ob der Arbeitgeber noch seine Steuerkarte verlangt, er wird ja sagen.

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