Hallo Hejaja, der Vater eurer Tochter muss nicht zum
Einwohnermeldeamt mitgehen aber er muss die Ummeldung unterschreiben, da
ihr, als verheiratete Leute, das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht
(ABR) habt. Das ABR ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Haben
beide Eltern das Sorgerecht, dann müssen beide einer Ummeldung immer
durch Unterschrift auf dem Ummeldungsformular zustimmen. Es ist gut das
gemeinsame ABR zu haben, allerdings muss man sich da immer einig sein.
Mit gemeinsamen ABR müssen beide Eltern sich immer einig sein wo das
Kind sich aufhalten soll, wer das Kind vom Kindergarten/Schule abholen
darf....
Es ist aber besser das gemeinsame ABR zu haben als es vor
Gericht um das alleinige ABR zu kämpfen. Hier trifft man u.U. auf bis
dahin ungeahnte Unfähigkeit der Gerichte, wahnsinnige
Jugendamtsmitarbeiter, teure Gutachten und geldgierige RAs des Kindes.
Am Ende gibt es auf der einen Seite - des Kindes und der Eltern - nur
Verlierer und auf der anderen Seite direkt oder indirekte Geldgier und
laufende Geldruckmaschinen auf Hochtouren. RA des Kindes kassiert pro
Sitzung und Kind 550 Euro. Eine Leistung dafür erbringen muss er nicht.
Er muss nur vom Gericht bestellt weden, dann klingelt die Kasse schon.
Selbst wenn er falsches vor Gericht berichtet klingelt die Kasse und
er/sie wird nicht zu Verantwortung gezogen.
Manche
JA-Mitarbeiter, Betonung manche, wobei es davon nicht wenige gibt,
kümmern Kinder ein Drcke, im Gegenteil, sie legen in die Sache noch
richtig Feuer rein, Hauptsache am Ende des Jahres stimmt die Statistik
und man kann mehr Geld und Personal fordern. Das manche JA die Ursache
selbst für die Probleme, die es ohne sie nicht gebe sind, kümmert
niemanden und danach fragt auch keiner.
Es gibt auch RAs, die
gerne ein Sorgerechtsverfahren in die Länge ziehen bzw. von einer zu
anderen Instanz schleppen, den dann klingelt auch hier die Kasse. Nicht
selten bekommt man auch von manchen RAs dann auch zu hören, dass sie zu
PKH-Sätzen, also pro GErichtsverhandlung für ca. 700 - 800 Euro nicht
arbeiten können (Originalton), sondern da wird schon das 3 bis 5 fache
fällig.
Und dann, ja dann, wird ganz oft ein Gutachten
fällig, denn nicht alle Richter/innen mögen sich ausführlich mit der
Sache befassen, sie beauftragen einen Gutachter. Der kostet dann, im
Sorgerechtsprozess, zw. 2.000 und 20.000 Euro.
Summa
summarum, kostet dann das Verfahren, wenn es glatt geht im Schnitt
10.000 Euro (sehr oft deutlich mehr). Es ist das Geld was am Ende dem
Kind/ern fehlt, weil an die Genannten überwiesen werden muss, egal, ob
Du oder der Vater es zahlt oder ihr beide, jeweils zu Hälte. Die hier
genannten Herrschaften kümmert es ein Dreck, ob das Kind dann
Winterschuhe oder Jacke hat oder nicht und das dafür kein Geld übrig
geblieben ist, Hauptsache sie können der nicht betroffenen Bevölkerung
vorgaukeln, dass sie ein Verfahren und ein Urteil zum Wohl des Kindes
gefällt haben. Welch ein Wahnsinn und welch eine Verlogenheit. Es gibt
Fälle wo das alles sauber und korrekt abläuft. Die kurz skizzierten
Fälle aber sind sehr häufig und das nicht in Pusemuckel oder in
Afghanistan, sondern in West- und Mitteleuropa im 21 Jahrhundert.
Drum
meine Bitte an Euch: einigt Euch und laßt es nicht soweit kommen, denn
die o.g. sind an eurem Geld und Nerven sehr interessiert, und wenn die
Maschinerie erst einmal angelaufen ist, dann läuft sie. Man läßt sich so
eine Gelegenheit auf o.g. nicht leicht aus der Hand nehmen.