Hallo Diana,

für euere Tochter muss der Vater Unterhalt zahlen (siehe dazu Düsseldorfer Tabelle). Dagegen für euren Sohn müsst Ihr beide Unterhalt zahlen. Den Angaben nach ist euer Sohn - 18 und in der Ausbildung - ein privilegierter Unterhaltsberechtigter (auf dem ersten Rang). Sein Unterhalt wird berechnet indem eure Einkommen (bereinigt) zusammen gerechnet werden und dem Verhältnis nach (wenn ihr beide gleiches Einkommen habt, dann im Verhältnis 50 zu 50) entsprechend der Düsseldorfer Tabelle fällig. Da euer Sohn im Haushalt eines Elternteils wohnt, ergibt sich ein Selbstbehalt für euch von jeweils 1080 Euro (also alle Einkommensarten, die 1080 Euro/Elternteil übersteigen, sind Unterhaltsrelevant. Würde euer Sohn auswärts wohnen, dann würde der Selbstbehalt auf 1300 Euro/Monat und Elternteil steigen).

Bei minderjährigen Kindern erbringt der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, seine Unterhaltsverpflichtung durch Pflege-/Betreuungsleistung, der andere Eltertnteil durch Bar-Unterhalt. Bei volljährigen Kindern sind beide Barunterhaltspflichtig, egal bei wem das Kind wohnt, lediglich die Höhe des Selbstbehalts ändert sich. .....


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Hallo Hejaja, der Vater eurer Tochter muss nicht zum
Einwohnermeldeamt mitgehen aber er muss die Ummeldung unterschreiben, da
ihr, als verheiratete Leute, das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht
(ABR) habt. Das ABR ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Haben
beide Eltern das Sorgerecht, dann müssen beide einer Ummeldung immer
durch Unterschrift auf dem Ummeldungsformular zustimmen. Es ist gut das
gemeinsame ABR zu haben, allerdings muss man sich da immer einig sein.
Mit gemeinsamen ABR müssen beide Eltern sich immer einig sein wo das
Kind sich aufhalten soll, wer das Kind vom Kindergarten/Schule abholen
darf....

Es ist aber besser das gemeinsame ABR zu haben als es vor
Gericht um das alleinige ABR zu kämpfen. Hier trifft man u.U. auf bis
dahin ungeahnte Unfähigkeit der Gerichte, wahnsinnige
Jugendamtsmitarbeiter, teure Gutachten und geldgierige RAs des Kindes.
Am Ende gibt es auf der einen Seite - des Kindes und der Eltern - nur
Verlierer und auf der anderen Seite direkt oder indirekte Geldgier und
laufende Geldruckmaschinen auf Hochtouren. RA des Kindes kassiert pro
Sitzung und Kind 550 Euro. Eine Leistung dafür erbringen muss er nicht.
Er muss nur vom Gericht bestellt weden, dann klingelt die Kasse schon.
Selbst wenn er falsches vor Gericht berichtet klingelt die Kasse und
er/sie wird nicht zu Verantwortung gezogen.

Manche
JA-Mitarbeiter, Betonung manche, wobei es davon nicht wenige gibt,
kümmern Kinder ein Drcke, im Gegenteil, sie legen in die Sache noch
richtig Feuer rein, Hauptsache am Ende des Jahres stimmt die Statistik
und man kann mehr Geld und Personal fordern. Das manche JA die Ursache
selbst für die Probleme, die es ohne sie nicht gebe sind, kümmert
niemanden und danach fragt auch keiner.

Es gibt auch RAs, die
gerne ein Sorgerechtsverfahren in die Länge ziehen bzw. von einer zu
anderen Instanz schleppen, den dann klingelt auch hier die Kasse. Nicht
selten bekommt man auch von manchen RAs dann auch zu hören, dass sie zu
PKH-Sätzen, also pro GErichtsverhandlung für ca. 700 - 800 Euro nicht
arbeiten können (Originalton), sondern da wird schon das 3 bis 5 fache
fällig.

Und dann, ja dann, wird ganz oft ein Gutachten
fällig, denn nicht alle Richter/innen mögen sich ausführlich mit der
Sache befassen, sie beauftragen einen Gutachter. Der kostet dann, im
Sorgerechtsprozess, zw. 2.000 und 20.000 Euro.

Summa
summarum, kostet dann das Verfahren, wenn es glatt geht im Schnitt
10.000 Euro (sehr oft deutlich mehr). Es ist das Geld was am Ende dem
Kind/ern fehlt, weil an die Genannten überwiesen werden muss, egal, ob
Du oder der Vater es zahlt oder ihr beide, jeweils zu Hälte. Die hier
genannten Herrschaften kümmert es ein Dreck, ob das Kind dann
Winterschuhe oder Jacke hat oder nicht und das dafür kein Geld übrig
geblieben ist, Hauptsache sie können der nicht betroffenen Bevölkerung
vorgaukeln, dass sie ein Verfahren und ein Urteil zum Wohl des Kindes
gefällt haben. Welch ein Wahnsinn und welch eine Verlogenheit. Es gibt
Fälle wo das alles sauber und korrekt abläuft. Die kurz skizzierten
Fälle aber sind sehr häufig und das nicht in Pusemuckel oder in
Afghanistan, sondern in West- und Mitteleuropa im 21 Jahrhundert.

Drum
meine Bitte an Euch: einigt Euch und laßt es nicht soweit kommen, denn
die o.g. sind an eurem Geld und Nerven sehr interessiert, und wenn die
Maschinerie erst einmal angelaufen ist, dann läuft sie. Man läßt sich so
eine Gelegenheit auf o.g. nicht leicht aus der Hand nehmen.

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Hallo Hejaja, der Vater eurer Tochter muss nicht zum Einwohnermeldeamt mitgehen aber er muss die Ummeldung unterschreiben, da ihr, als verheiratete Leute, das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) habt. Das ABR ist ein Teil des elterlichen Sorgerechts. Haben beide Eltern das Sorgerecht, dann müssen beide einer Ummeldung immer durch Unterschrift auf dem Ummeldungsformular zustimmen.

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Hallo Ullfi,

lange Rede, kurzer Sinn, Ullfi, entweder Du hast die Frage falsch gestellt, Dich falsch ausgedrückt oder Du hast den Schuss weg !. Ich möchte Dich nicht beleidigen aber auf Deine Frage kann man nicht anders reagieren.

Warum hast Du Deine Mutter nicht aus dem Altenheim geholt ?. Ich unterstelle, dass Deine Schwester Eure Mutter ordentlich betreut und das ist das Höchste was man für seine Eltern tun kann. Was sie alles dabei verbraucht kann nur Recht und Billig sein !!!. Ich hoffe sie verbraucht alles damit für die gierigen Erben nichts übrig bleibt.

Dich bitte ich Dir vorzustellen wie das für einen alten Menschen sein kann/ist, der ein lebenlang selbständig und selbstbestimmt gelebt hat, Kinder erzogen hat und dann im Alter, möglichst kostengünstig in einen Altenheim abgeschoben wird, womöglich in ein Doppelbelzimmer mit wildfremden Menschen und allen Problemen, die das Alter mit sich bringt. Ich stelle es mir grausam vor. Mir ist schon bewußt, dass manchmal, wegen der Lebensumstände, kein Weg dran vorbei führt. Aber wo immer es vermeidbar ist, sollten die Familienangehörigen sich um die Betreuung kümmern. Grausam finde ich darüber hinaus, wenn manche Leute sich zu Lebzeit des Erblassers um das Erbe und nicht um die Person kümmern und anderen, die sich kümmern, vorschreiben wollen, was sie zum Erhalt der potentiell hohen Erbschaft tun oder lassen sollen.

Respekt und Anerkennung für Deine Schwester !!!.

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Guten Morgen Frau Tappsy2004,

für Dein Vorhaben bekommst Du, wenn Dein Gehalt und sonstige Einnahmen ca. 2000 Euro/Monat betragen, einen Kredit ohne Grundbucheintrag zum Zins ab 2,75 % für 8 Jahre, maximal 10 Jahre. Das heißt, das App. hast Du in 8 bis 10 Jahren abbezahlt mit einer monatlichen Belastung von ca. 450 Euro. Unter Berücksichtigung der Miete, die Dein Sohn jetzt schon zahlt und die dann wegfallen würde, ergibt sich eine Mehrbelastung von ca. 200 Euro/Monat (je nach Höhe der monatlichen Nebenkosten). Die 40.000 Euro, die Du benötigst, sind an keine Bedingungen gebunden außer an ausreichend Einkommen, so das die Bank sicher gehen kann, dass Du den Kredit abzahlen kannst. Wenn Du alleinstehend bist, dann gehen die Banken davon aus, dass Du ca. 1200 Euro/Monat zum leben brauchst und alles was darüber geht, kann zu Tilgung des Kerdits verwendet werde.

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Hohe Nachzahlung statt Rückerstattung aufgrund Nichtanerkennung der doppelten Haushaltsführung

Hallo, ich bin Frühpensionär und arbeite seit 2007 Teilzeit bei DHL. Nahe des Arbeitsplatzes habe ich seit 20 Jahren eine Wohnung habe mich aber vor Jahren entschieden, bei meinem Bruder, knapp 600 km entfernt, meinen Lebensmittelpkt zu begründen und bin dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet. Lange Zeit dachte ich, nicht Einkommenssteuererklärungspflichtig zu sein, was genährt wurde, da das FA mir auch nie eine persönliche Steuernummer mitgeteilt hat. Aus gesundheitlichen Gründen kam mir das damals sehr entgegen, weil mich die Steuererklärungen immer extrem belastet haben. Nun erhielt ich Post vom FA am Hauptwohnsitz, ich sollte die St-Erklärungen für 07, 08, 09, 10, 11, 12 und 13 einreichen in einer Frist von 10 Tagen. Aufgrund meines Anrufes stellte man dort die Unzuständigkeit fest und leitete mich an das FA Kempen, was mich kurz darauf in gleicher Weise anschrieb. Mit der Mitarbeiterin vereinbarte ich, kurzfristig 2 Erklärungen zu erstellen und die anderen sukzessive kurzfristig abzuarbeiten, was ich auch gemacht habe. Durch die doppelte Haushaltsführung habe ich erhebliche Kosten, die ich geltend gemacht habe. Außerdem habe ich ein Navigationsgerät abgesetzt, da ich für die berufliche Tätigkeit tägich ca 150 verschiedene mir unbekannte Anschriften anfahren muß. Für alle Anschriften aus dem privaten Bereich benötige ich keinerlei Navigationshilfe.

Nun erhielt ich die Steuerbescheide für alle Jahre.

Das Navi wurde abgelehnt, weil es Kosten der privaten Lebensführung seien.

Abgelehnt wurde auch die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung weil meine Mutter (zu der ich seit Jahrzehnten ein gestörtes Verhältnis habe) in der Nähe des Zweitwohnsitzes lebt und die Whg dort eine 100 qm Eigentumswohnung sei.

Dies trifft zu. Von 06-09 versuchte ich allerdings die Wohnung zu veräußern, was marktbedingt nicht gelang. In der Zeit habe ich nicht dort gewohnt und bin dann wieder eingezogen, da die Kosten für die Wohnung auch ohne Nutzung weiterliefen und sogar niedriger liegen, als eine diesem Zweck genügende kleinere Wohnung. Am Hauptwohnsitz nutze ich (kostenfrei) eine Wohnung im Haus meines Bruders, dort wohnen auch meine Neffen und Nichten, von denen ein Neffe mein Patenkind ist, sowie meine Freundin. Ich habe eine Heimreise pro Woche abgesetzt, die Urlaubswochen ausgenommen.

Für 07 - 09 hat das FA angemerkt, dass die Erklärungen verspätet eingingen, aber keinen Verspätungszuschlag erhoben, einen solchen jedoch für die Jahre 10, 11 und 12 festgesetzt. Dies ist ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der nicht Anerkennung der Kosten, soll ich nun insgesamt ca 5,500 Euro nachzahlen für 5 Jahre, davon sind insgesamt 1.000 Euro Verspätungszuschlag.

Ich will sowohl die Verspätungszuschläge anfechten, als auch die Nichtanerkennung der Kosten. Ist dies sinnvoll und wie gehe ich am besten vor? Kann ich das selbst machen oder ist dafür eher ein Steuerberater oder ein Fachanwalt ratsam? Muß ich die Nachzahlung dennoch jetzt schon leisten? MfG Bucco

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Ihr habt ja alle keine Ahnung (bitte mit Humor lesen), was geht die (Ober-)Bayern ein Preuße an ?!. Es lebe König Ludwig !, insbesondere der II.

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Schade, dass ein Fachmann wie Du vom Bord geht !. Gibt es Gründe dafür ?. Dein Abschied stimmt mich ein bißchen traurig.

Ich habe hier viele Fachleute erlebt und bin ihnen für alle Fachbeiträge sehr dankbar. Leider gibt es hier auch viele Dummschwätzer, die auf Punktejagt sind aber sonst nichts fachliches beitragen können. Ich finde, es gibt keine dumme Fragen, den wenn jemand ein Problem hat, kann er es vielleicht noch nicht richtig erfassen was richtig oder falsch ist und die richtige Frage stellen. Ich finde es gibt keine dumme Fragen. Ich habe aber viele dumme Antworten gelesen und das muss nicht sein !!!. Mir drängt sich fast der Eindruck auf, dass einige hier auf Punktesammeljagt sind. Hat man eigentlich einen Vorteil davon, wenn man viele Punkte hat ?. Wenn das der Fall ist, dann sollte man das Punktesystem verändern.

Auf jeden Fall adieu alfalfa und alles Gute und hoffentlich bis bald.

Der kleine Prinz

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Hallo Shelley,

um Dir eine konkrete Antwort geben zu können bräuchte man Angaben wie: 1. Wie alt ist Dein Freund ? 2. Welche Ausbildung hat er ? 3. Ist er gesund ? 4. In welcher Region wohnt ihr ?. 5. Was für Bewerbungen laufen bereits ?

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Hallo ellaluise,

wfwbinder und franzl haben Dir die Frage schon sehr ausführlich beantwortet. Ich möchte nur noch auf die steuerliche Relevanz des Kaufs/Verkaufs hinweisen. Damit das Finanzamt nicht zu viel von Euch bekommt würde ich wie folgt vorgehen:

1.) Das Gebäude und Nebengebäude nach dem BewG (Bewertungsgesetz) bewerten lassen.

2.) Mit der Bewertungszahl/Summe in der Hand würde ich mir überlegen, ob ich das noch kaufen möchte oder nicht.

3.) Mit Verkäufer einen Kaufpreis aushandeln, der annehmbar ist und der, abzüglich des Wohnrechts (Barwert des Wohnrechts) um den Anteil des Wohnrechts unterhalb der Bewertungssumme liegt. Im optimalsten Fall sollte der Kaufpreis im Bereich: Bewertunszahl - Wohnrecht - 20.000 Euro liegen. Der Hintergrund hierfür ist eine drohende Schenkungssteuer, die bei Euch bei 30 % liegen wird. Ggfs sollte das Wohnrecht höher ausfallen, weil davon nur, wenn Ihr in Bayern wohnt 3,5 %, Grunderwerbsteuer bezahlt werden müssen.

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Du bist schneller aus der Nummer (es gibt dann keine Nummer mehr) als Dir lieb ist oder Du das wollen würdest:

  • Die Nummer mit Deiner Frau erledigt der Andere (sie ist dann schon mal weg).
  • Das Haus holt sich die Bank

und Du kannst dann froh sein, wenn Dir der Bogen von der 2-ten Geige übrig bleibt und Du auf der Säge oder auf den eigenen oder fremden Nerven spielen kannst. So einfach war hier noch nie eine Frage zu beantworten.

Nimm es bitte mit Humor !!!.

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Jetzt weiß ich immer noch nicht was die aktuelle Gesetzeslage ist. Kann mit jemand helfen bitte ?

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Hallo Ihr Beiden,

seid mir bitte nicht böse aber ich finde Euere Frage unerträglich !!!. Die Frage ist eine Frechheit und ein Schlag ins Gesicht für alle, die arbeiten, lange Anfahrten haben und danach noch eine Familie oder Angehörige versorgen müssen. Welche Möglichkeiten es gibt in Eurer Situation hat man euch hier zu genüge erzählt. Ich könnte Euch da auch noch einiges nennen. Ich erspare es mir, da ich sonst noch explodiere. Das was man man bei Euch zwischen den Zeilen liest ist: Dummheit, Faulheit und a-soziales Verhalten. Ich hoffe, dass ich mich da irre, ich habe da aber wenig Hoffnung.

Dumm, weil Ihr offensichtlich keinen gescheiten Schulabschluss habt um eine Ausbildungsstelle zu finden. Faul, weil.... möchte ich gar nicht erklären, in jedem Buchstaben steckt es drin. Wenn schon die Busfahrt anstrengend ist, na ja, was soll man dann noch dazu sagen. A-Sozial, weil die kleinen Geschwister nerven. Mein Gott. hoffentlich werden die Kleinen vor Euch geschützt !!!. Ich kann mir ungefähr vorstellen was Euch Spaß macht: Fernsehen, Internet, Playstation....

Es liegt mir fern beleidigend zu sein aber Eure Frage gibt das alles her und ich hoffe, dass Ihr Euch da nicht selbst beschrieben habt, sondern eine fiktive Situation.

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Hallo Tildalda, eigentlich bin ich sehr in Eile aber solche Fragen gehen mir sehr unter die Haut, so dass ich etwas dazu sagen möchte was vielleicht den Kinder hilft;

Du solltest Deinem Ex (dem Vater Deiner Kinder) ggü neutral eingestellt sein. Deine Abneigung, vielleicht auch ein bisschen Hass, kann man schon fast aus Deiner Überschrift ableiten, spüren Deine Kinder sehr deutlich. Dies führt dazu Deine Kinder innerlich zerrissen sind, daher das Geschrei usw. Gib Deinen Kindern die Chance ihren Vater eines Tages selbst kennen zu lernen ohne dass ihnen vorher schon der Blick auf ihren Vater verdreht wird. Ich weiß, dass das nicht einfach ist aber bedenke, dass Du damit den Kindern etwas gutes tust.

Ich finde eine feste Umgangsregelung ist sehr bequem für die Eltern aber wird nicht anneherd den Kindern gerecht. Auch Kinder haben mal keine Lust etwas zu tun oder möchten gerade etwas anderes tun als nach starr festgelegten Fahrplan durch die Gegend von Einem zum Anderen geschleppt zu werden.

Ihr Beide - Du und der Vater Deiner Kinder - könntet ein bisschen flexibler auf die Bedürfnisse von Euch allen reagieren. Wenn ich Dein Frage richtig lese, dann ist viel Flexibilität bei Euch drin und möglich, wenn man nur das gegenseitige Aufrechnen (ich habe mich um alles gekümmer, du um nichts und und und.....) beiseite legen würde. Er scheint großes Interesse an seinen Kindern zu haben wie man Deinem Schreiben entnehmen kann. Das finde ich sehr gut, sonst würde er nicht in Euere Nähe ziehen und immer wieder die Kinder abholen. Lass ein bisschen locker und gib ihn die Flexibilität die er, aber vorallem auch deine Kinder brauchen. Sei fair und schaffe positive Stimmung bei den Kindern ihrem Vater gegenüber und sag ihm, dass Du ihn immer anrufst, wenn die Kinder mit ihm etwas unternehmen möchten und dass er dann die Kinder nicht im Stich lassen darf. Nehmt ihr - Du und Dein Ex - Euch ein etwas zurück in Eueren Forderungen gegeneinander und stellt das Wohl der Kinder in den Mittelpunkt. Sie haben es verdient !!! und sie sind nicht Euer Eigentum, sondern Ihr habt das Glück sie zu haben !!!.

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Ein Notar läßt und darf keinen etwas unterschreiben lassen, wenn der/die nicht voll geschäftsfähig ist. Wenn ein Notar nur einen leisen Eindruck hat, dass da jemand nicht voll geschäftsfähig ist, dann würde er sofort ein medizinisches Gutachten verlangen oder das Geschäft nicht beurkunden. Ein Notar muss auch darauf achten, dass ein Vertrag nicht zum Nachteil eines Anderen beurkundet wird.

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Bitte nicht böse sein aber ich würde Euch, wenn ich Euer Schwiegervater wäre, alleine schon wegen der Frechheit so eine Frage hier zu stellen, rausschmeissen.

Warum redet Ihr nicht mit Euerem Schwiegervater, ob er das Eine oder das Andere (das mit der Scheune oder mit dem Stroh) nicht im Eueren Sinne regeln kann ?. Ein bißchen mehr Dankbarkeit für das, was er Euch zur Verfügung stellt, würde ich ihm auch gleich bei der Gelegenheit erkennen lassen - ein Flascherl Wein oder Theaterkarte....

Wenn Ihr die Leute, die bei Euch in die Scheune gehen schlecht behandelt, behandelt Ihr gleichzeitig Eueren Schwiegervater schlecht. Dass Ihr kein Recht dazu habt selbst regulierend einzugreifen wurde Euch bereits erklärt.

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Auch wenn die Frage und die Anwort hier nicht in das Forum passen, möchte ich Dir eine Erfahrung bzw. eine Beobachtung zu Deiner Frage geben:

Die katholische und die evangelische Kirche in Deutschland ist viel offener und fortschrittlicher als ihre Kritiker, Wichtigtuer und gleichzeitig Ahnungslose sich das vorstellen können, jedenfalls in den Großstädten.

Taufe: ich habe aus nächster Nähe eine katholische Taufe erlebt, wo die Mutter evangelisch war, der Vater seid Jahren aus der Kirche ausgetreten ist und die Taufpaten was weiß ich an was glauben - wahrscheinlich an 1860 oder BVB, weil im Moment Zeitgeist ist. Es fand eine Taufbelehrung, ohne Belehrung, ohne Fragen was wer ist oder sein möchte und ohne der Mutter des Kindes, weil sie gerade verhindert war. Die katholische Kirche hat da keine Probleme gemacht. Eine dezente Bemerkung ist wohl gemacht worden in der Hinsicht, ob man den gewillt ist das Kind christlich zu erziehen. Aus meiner Sicht ist das auch ok. Dagegen kann man nichts haben - die 10 Gebote sind das bessere StGB ohne Strafandrohung..

Meine andere Beobachtung ist, dass die evangelische Kirche unentgeltlich Räume einer Privatperson für den Umgang mit Elternteil zur Verfügung gestellt hat ohne zu fragen welcher Konfession das Kind oder die Eltern angehören.

Also geh zu Deiner Gemeinde und beantrage die Taufe und Du wirst, sehr wahrscheinlich die gleichen Erfahrungen machen.

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Den ganzen Kinderfreibetrag kannst du nur bekommen, wenn deine Freundin, ihr seid ja nicht verheiratet, dir unterschreibt, dass sie eine Rabenmutter ist - wenn sie es nicht tut, bekommst du nur den halben Freibetrag. Rabenmutter in Augen des Finanzamtes ist sie dann, wenn sie sich nicht am Barunterhalt bzw an der Pflege des Kindes beteiligt. Das Finanzamt gibt sogar eine prozentuale Grenze an.

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Haus und Grundstück auf Leibrentenbasis übernehmen - Erste Antworten, Ergänzungen und neue Fragen

Hallo liebe Foraner, ich habe eine/mehrere Fragen an Euch mit der bitte um entspre-chende Antwort/Antworten: Die Situation: Ein 1-Familienhaus mit Grundstück, ca.450 m2, soll auf Leibrentenba-sis übernommen werden. Der Besitzer des Hauses ist der Sohn dessen Mutter ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Die Mutter ist im Seniorenheim und erhält aufgrund des Wohnrechts die komplette Miete für das Haus. Der Sohn möchte das Haus auf Leibrentenbasis einem langjährigen Mieter übertragen. Zu Lebzeiten der Mutter soll zunächst nur die Miete an die Mutter weiter bezahlt werden, danach soll eine monat-liche Leibrente an den Sohn bezahlt werden. Frage 1: Kann der Sohn das Haus und das Grundstück auf den langjährigen Mieter auf Leibrentenbasis übertragen, obwohl die Mutter ein lebenlanges Wohnrecht hat ?. Frage 2: Wie geht man da am besten vor ?. Frage 3: Welche Unterlagen sind bei der Übertragung notwendig ? Frage 4: Welche Kosten entstehen dabei für wen ?. Frage 5: Kann der Wert des Hauses und des Grundstückes frei zwischen dem Eigen-tümer und dem Käufer vereinbart/festgelegt werden oder muss hier der Verkehrswert oder was auch immer herangezogen werden ?. Frage 6: Läßt sich die steuerliche Seite in diesem Fall beschreiben ?. Herzlichen Dank im voraus für Euere Antworten.

Franzl: Ich fasse zusammen: Sohn, Alter unbekannt, ist Grundstückseigentümer. Mutter, Alter unbekannt, hat lebenslängliches unentgeltliches Wohnrecht an einzel-nen Räumen (?) oder allen Räumen (?) des Einfamilienhauses. Sie lebt im Senioren-heim und erhält die Miete, Höhe unbekannt. Der Eigentümer möchte das Grundstück an den Mieter veräußern und zwar auf Leibrentenbasis, wahrscheinlich auf Lebens-zeit (?). Unbekannt ist weiter die Höhe der Leibrente. (Nur am Rande: Greift nach dem Ableben des Begünstigten eine Vorlöschklausel?) Aufgrund der spärlichen In-formationen mit den vielen Unbekannten können deine Fragen nicht beantwortet werden, ganz abgesehen davon, dass der Vorgang grundsätzlich in die Hände eines Notars gehört. → Kommentar von klPrinz vor 3 Stunden Guten Morgen Franzl, herzlichen Dank zunächst einmal für Deine Antwort. Ich er-gänze gerne meine Anfragen bzw. Deine Zusatzfragen mit der Bitte um ergänzende Antworten darauf: · Also der Grundstück und Hauseigentümer ist 53 Jahre alt · Die Mutter mit dem lebenslangen Wohnrecht ist 90 Jahre alt · Ob die Mutter unentgeltliches Wohnrecht hat weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass die Miete auf Ihr Konto überwiesen wird und das Geld zu Deckung der Senio-renheimkosten hergenommen wird. · Die Mutter hat ein Wohnrecht auf einen Teil des Hauses. · Die Miete beträgt 1.000 Euro · Die Leibrente soll auf Lebenszeit laufen · Die höhe ist noch nicht ausgehandelt, soll, nach ersten Gesprächen, ungefähr die Höhe der jetzigen Miete betragen, also 1.000 Euro. Frage: Was ist mit Vorlöschklausel gemeint ? (Wann das Wohnrecht erlöscht ?). Zusatzinfo: Die Übertragung des Hause und des Grundstückes soll, nach Möglichkeit ohne der Bete

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Vielen Dank gandalf94305 für Deine Antwort.

Eine Frage hätte ich aber noch. Der Sohn möchte seine inzwischen 90 jährige Mutter nirgens mehr mitschleppen.

Frage: Kann der Sohn das Haus und das Grundstück übertragen und der Käufer/Leibrentenzahler die Verpflichtung das Wohnrecht für die Mutter mit zu übernehmen ?. Also der langjähriger Mieter und Übernehmer des Hauses und des Grundstücks wäre dann der Besitzer mit der Verpflichtung das lebenlange Wohnrecht der Mutter zu akzeptieren. Ist sowas ohne Zustimmung der Mutter/Wohnrechtinhaberin möglich ?

Danke für alle Antworten im voraus.

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