hierzu hab ich unlängst einen Bericht gelesen-leider gibts da keine Zuzahlungen, möchtest Du nachlesen, hier der Link: http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/geld-und-recht/krankenkasse-muss-kosten-fuer-den-sportverein-nicht-uebernehmen_13701194.htm
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Wer hat einen Erbschein beantragt? Wer ist verstorben? Der 6-jährige Nachbar?? Dein Text ist sehr unschlüssig. Grds. ist es aber so daß das Vormundschaftgericht die Betreuung regelt und der Betreuer Auflagen hat, die auch die Bank kennt Deine Story klingt so wie Du schreibst mehr als fragwürdig-sorry...
Seh das anders als meine Vorredner Wenn das Gerät nicht erkennbar defekt war u. nicht allein gelassen wurde, ist man nicht haftbar zu machen. LG Landau, gibts auch ein Gerichtsurteil, zwar schon etwas älter, aber vorhanden 1S 253/95
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