hierzu hab ich unlängst einen Bericht gelesen-leider gibts da keine Zuzahlungen, möchtest Du nachlesen, hier der Link: http://www.allgemeine-zeitung.de/wirtschaft/geld-und-recht/krankenkasse-muss-kosten-fuer-den-sportverein-nicht-uebernehmen_13701194.htm
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Wer hat einen Erbschein beantragt? Wer ist verstorben? Der 6-jährige Nachbar?? Dein Text ist sehr unschlüssig. Grds. ist es aber so daß das Vormundschaftgericht die Betreuung regelt und der Betreuer Auflagen hat, die auch die Bank kennt Deine Story klingt so wie Du schreibst mehr als fragwürdig-sorry...
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