Hallo, elternunabhängiges Bafög und Erbe?
Hallo, ich beziehe seit 2011 Bafög. Meine Eltern haben damals ihre Unterhaltspflicht verweigert, da ich zum Zeitprunkt der Antragstellung bereits eine Ausbildung und Berufserfahrung vorzuweisen hatte. Zum elternunabhängigen Bafög fehlten mir 5 Monate Berufserfahrung. Das Bafögamt bewilligte meinen Antrag und ich erhielt den Höchstsatz. Nun ist leider mein Vater verstorben und ich habe ein Viertel des Hauses meiner Eltern geerbt, in dem aber meine Mutter lebt. Nun muss ich angeben, dass mein Vater verstorben ist und ich habe Angst, dass das Studentenwerk verlangt, dass meine Mutter mich auszahlt oder ähnliches. Kennt sich jemand damit aus? Denn eigentlich wurden meine Eltern ja nie berücksichtigt, da sie Ihre Unterhaltspflicht verweigerten. Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
1 Antwort
Einen Teil der Frage kann ich beantworten. Bezüglich des Erbes muß keine Auszahlung vorgenommen werden, denn so wie es aussieht, hat der Vater / Deine Eltern kein Testament gemacht und wenn Du das Erbe nicht ausschlägst, dann bildet Deine Mutter und Du eine Erbengemeinschaft, die so auch im Grundbuch eingetragen wird. Bezüglich der Bafögvoraussetzungen hast Du jetzt natürlich zumindest ein fiktives Einkommen, denn Deine Mutter muß Dir für Deinen Miteigentumsanteil eine Nutzungsentschädigung (Miete) zahlen. Wie sich dieses Einkommen auf Förderhöhe auswirkt sollte man mit einem Bafög-Rechner leicht bestimmen können. Den steuerlichen Aspekt sollte man mit einem Steuerfachmann abklären