Werden bei Schenkung einer halben Immobilie die Notarkosten auf den ganzen oder halben Verkehrswert des Schenkungs-Gegenstandes berechnet?

1 Antwort

Lilianne:

Die Notargebühren werden nach dem Gegenstandswert der Urkunde berechnet. Gegenstand des Schenkungsvertrages ist der hälftige Anteil der Immobiliie und  nicht etwa der volle Immobilienwert.


lillianne 
Beitragsersteller
 30.08.2015, 22:56

Danke.