Mein Sohn ist ausgezogen. Heute bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter dass meine Wohnung in der ich seit 30 Jahren wohne um 1 m² zu groß ist. Was nun?
Seit 30 Jahren wohne ich nun hier in der 61m2 großen Wohnung. Bis Anfang des Jahres wohnte mein 1.Sohn, mein 2.Sohn und ich hier. Nun sind wir nur noch zu Zweit, da der "Große" ausgezogen ist. Und plötzlich werden mir Mietkürzungen seitens des Amtes um 100€ angedroht wenn ich mich nicht um eine neue Wohnung bemühe oder keine Bemühungen anstrebe eine 60m2 große Wohnung zu finden. Ich will die Wohnung auf keinen Fall verlassen. Weil es bis zur Schule nur 5 Min sind, der "Kleine" sein soziales Umfeld hier hat und wir uns hier sehr wohl fühlen. Wie reagiere ich am besten auf diese Schreiben vom Job-Center? Können die das einfach so machen?
4 Antworten
Gaenseliesel macht mich auf Deine Frage aufmerksam (ich bekomme Benachrichtigungen zum Themenkreis "Hartz IV" und "Grundsicherung").
Ich hoffe sehr, dass Deine Frage kein Scherz ist (glaube ich nicht wirklich!). Umzugsverlangen, weil die Wohnung um 1 qm "zu groß" ist, gab es in den Anfängen von Hartz IV neben anderen schlimmsten Auswüchsen. Nachdem Redaktionen in Zeitschriften und im TV darüber berichteten, soll man bei so geringen Wohnungsgrößenüberschreitungen von Zwangsumzügen Abstand genommen haben. Außerdem haben die Jobcenter-Mitarbeiter einen Ermessensspielraum, der mit Sicherheit beim Überschreiten der Wohnungsgröße um 1 qm angewandt werden kann - ich finde: angewandt werden MUSS.
Du schreibst nicht, wie hoch die Miete ist, und ob eventuell die Miethöhe bemängelt wird. Dazu können wir also nix sagen.
Ergänzend zu den sehr guten Antworten, die Du schon erhalten hast:
Schau mal in die Auflistung
Harald Thomé - Örtliche Richtlinien
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
um zu ermitteln, wie groß die Wohnung für Euch sein darf. Wenn Dein Ort dort nicht aufgelistet ist, nimm einen in der Nähe. Schau dann auch mal, auf welches Jahr sich der dort für Dich zutreffende Mietenspiegel bezieht. Oftmals ist er veraltet, und trotzdem berufen sich die Jobcenter darauf.
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Wie hier schon geschrieben: 1 qm können unmöglich eine Miete von 100 € ausmachen. Demnach würdest Du doch jetzt eine Miete von monatlich (100 x 60) 6.000 € zahlen. - Kann natürlich sein, dass die für Dich zuständigen Jobcenter-Mitarbeiter in Mathe absolute Nieten sind, aber 100 x 60 auszurechnen dürfte für den schlappesten im Rechnen nicht allzu schwer sein (1 x 6 und drei Nullen dranhängen).
In vielen (allen?) Jobcentern werden die Mitarbeiter angehalten, auf Teufel komm raus auf Kosten der "Kunden" (wie es dort ja so vollmundig heißt) zu sparen, so in Form von Sanktionen oder auch mit abenteuerlichen Forderungen des Selbstzahlens eines Teils der Miete. Wenn es für die betroffenen Bürger nicht so bitter wäre, könnte man sich schlapplachen über soviel Unverstand. - Zum Sparzwang auf Kosten der "Kunden" lies dies:
Jobcenter-Chefs: Prämie für Hartz IV- Sanktionen
Wenn Du tatsächlich wegen dieses lächerlichen 1 qm umziehen musst, kommen Kosten auf das Jobcenter zu, das dort wohl nicht bedacht wurde: Die Umzugskosten (in angemessener = sparsamer Höhe) müssen übernommen werden, auch eventuell anfallende Renovierungskosten. Wenn z.B. laut Mietvertrag die Wohnung renoviert übergeben werden muss, und wohl auch, wenn die neue Wohnung so runtergewohnt ist, dass sie renoviert werden muss, damit man überhaupt einziehen muss. - Auch dies habe ich gefunden:
SG Frankfurt AZ: 48 AS123/06
Wenn ein ALG II Empfänger ausseiner Wohnung ausziehen muss (Zwangsumzug), muss die Arge die anfallendenMaklergebühren übernehmen. Das hat jetzt das Frankfurter Sozialgericht unteroben genannten Aktenzeichen entschieden. Es ging darum, dass Arge verbot demKläger einen Makler einzuschalten, weil er keine preiswerte Wohnung fand. DerKläger schaltete doch einen Makler ein, und die Arge strich ihm denMietzuschuß. Das Vorgehen sei nicht gerechtfertigt entschieden die Richter undverurteilten die Arge die Mietkosten in voller Höhe zu tragen. Maklerkostengehören zu den erstattungsfähigen Kosten einer Wohnungsbeschaffung.
und dies:
SG Hamburg S 56 AS 1219/07Nach Ansicht des Hamburger SG ist nach § 27 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 SGB II Leistungen für die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten gesondert zu erbringen. Nach Auffassung des Gerichtes gehören zur Erstausstattung vor allem Einrichtungsgegenstände, die für einen geordneten Haushalt erforderlich sind. Dazu gehört insbesonders ein Kühlschrank. AUCH bei einem Umzug von einer in eine andere Wohnung, kann es sich um eine Erstausstattung handeln. Wenn ein Haushaltsgerät oder Möbelstück in der bisher eingerichteten Wohnung nicht vorhanden war. Teppiche können nur in besonderen Fällen zur notwendigen Wohnungsausstattung gezählt werden, sowie etwa bei Kindern im Krabbelalter oder bei behinderungsbenötigten Fällen.
Quelle für beides: http://www.hartz4-umzug.de/neue-urteile-zu-hartz4/
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Du könntest Dich in einer Sozialberatung beraten lassen. Google dazu mit
sozialberatung
und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls er klein ist).
Dir werden so (behördenunabhängige) Beratungsstellen gezeigt wie die
Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband
oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO). Vereinbare dort einen Beratungstermin.
Wohnst Du in Hamburg, hole Dir Rat bei der sehr guten Beratungsstelle
Arbeitslosen Telefonhilfe 0800 111 0 444 (Handy: 040 - 22 75 74 73).
Dort ist man zu Fragen rund um das Thema Arbeitslosigkeit sehr erfahren
(die dürfen nur Hamburger / Umgebung beraten).
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Und wenn Du zum Jobcenter gehst, um dies zu klären, geh auf keinen Fall allein hin, sondern lass Dich begleiten von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt (dazu gleich mehr).
Vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen und anderen
Grundsicherungsbeziehern reingebe:
Umgang mit Sozialbehörden
Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen).
Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge
persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf
einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift
bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht
das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum
und Unterschrift“).
Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben
aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es
mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum
dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und
Unterschrift bestätigen lassen.
Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein
Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt
wird).
Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht
behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und
wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original
unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht)
abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht
gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. -
Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß
allgemein die Sache zügiger bearbeitet.
Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php
.
Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein.
Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im
Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“
(wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.
.
Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen.
Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher
macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber
auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google
mit 13 sgb 10):
(4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
unverzüglich widerspricht.
Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit
Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit
Ämterlotsen
Behördenlotsen
Behördenbegleiter
Hartz IV Mitläufer
Hartz IV Gegenwind e.V.
Wir gehen mit org
Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und
(die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine
Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus.
(Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen
des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast
Du ein Recht.)
Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft):
Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand
sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.
Google mit
legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)
und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die
gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht
darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu
lassen.
In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich
etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es
gesagt.
Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall
sehr empfehlenswert.
Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände /
Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg
z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.
betr. Vorschlag:
ich erinnere mich, dass dies sogar u.U. in der Praxis umsetzbar ist ! In einem von mir bekannten Fall ( war allerdings Neubezug und 10 Jahre her) hatte der Mieter deshalb 2 Mietverträge(MV). Der MV für die Arge wies die zugelassenen m2 aus, die restlichen zwei m2 Differenz ,wurden aus dem Hartz4 Bezug selbst getragen.
Hier aber könnte es unangenehme Fragen geben....... z.B. wieso die Wohnung plötzlich weniger m2 misst.
Eine nachvollziehbare Begründung mitzuliefen wäre dabei von Vorteil.
DH ! dem Grunde nach aber eine prima Idee ! ;-))
Diese (von den Gesetze machenden Politikern = Gesetzgebern) gewollte Erbsenzählerei bei denjenigen, die mit Sozialtransfer leben, geht mir ja sowas von auf den Senkel. Dies mit dem 1 qm ist ist ja mal wieder ein ganz besonders krasser Fall. - Möglicherweise liegt es an der Hunger-Diät der Bundespolitiker, die so sehr darben müssen, dass möglicherweise wenig Energie in ihrem Hirn ankommt. - Diese armen, armen Politiker kriegen ja nicht einmal ein Gehalt bzw. Lohn, sondern nur eine kleine "Entschädigung":
https://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A4digung
@Steffen, ich wies Dich ja auf die Sozialberatungen hin. Schau mal, was man da für Deinen krassen Fall für eine Idee habt.
Naja, und auf jeden Fall mit Ämterlotsen zum Jobcenter gehen. Schon allein eine solche Begleitung lässt vielfach Jobcenter-Mitarbeiter zurückrudern. Sind die Ämterlotsen von offiziellen Stellen wie z.B. der Diakonie, zeigen die ihren Ämterlotsen-Ausweis vor, was (oftmals unsichere) Jobcenter-Mitarbeiter tief beeindrucken kann.
1 qm - ich fass es nicht!!
Hallo,
deine Frage schockt mich jetzt aber auch :-(
Bisher galt: " als eine angemessen große Wohnung betrachtet die Agentur für Arbeit für eine Person mit 50 m². Diese erhöht sich um jede weitere in der Bedarfsgemeinschaftlebende Person um 15 m². "
Demnach dürftest du dich als BG zusammen mit deinem Sohn, noch im akzeptierten Bereich befinden !
.....wurden denn etwa mit der " revolutionären " seit August verhängten neuen Hartz4 Bestimmungen, auch diese bisher akzeptierten Wohnungsgrößen gekippt ? Interessant wäre in dem Zusammenhang zu erfahren, wurde in dem Schreiben ein entsprechendes AZ genannt, auf dem man sich beruft ?
Hinweise sind bereits genannt worden, wie jetzt weiter......
Parallel dazu kannst du, um dem Amt deinen "guten Willen " zu bekunden, zwei oder drei schriftl. bestätigte Wohnungsangebote einholen.
(müssen ja nicht gleich die preiswertesten sein) ;-)
Hintergrund ist...... findest du keine preiswertere Wohnung oder nur eine die zwar die gefordete Größe entspricht aber teurer als die momentane ist, hast du gute Chancen in deiner Wohnung zu bleiben.
Danke für's Kompli und den Hinweis auf diese Frage.
Umzug wegen EINEM qm gab es in den Anfängen von Hartz IV. Da berichteten sehr verzweifelte Hartzis, dass sie ihre schön eingerichtete Wohnung verlassen mussten wegen geringer Wohngrößenüberschreitung, um dann in eine kleinere Wohnung zu ziehen. Ihre Möbel konnten sie vielfach nicht mitnehmen, weil die nicht in die neue Wohnung passten, sondern mussten die verhökern. So mussten sie ihr in Jahren liebevoll eingerichtetes Zuhause verlassen und ebenso das soziale Umfeld. Kinder mussten die Schule wechseln ... und das wegen 1, 2 oder 3 Quadratmeterleinchen.
Ob es sich in diesem Fall um reines Machtgehabe eines einzelnen Jobcenter-Mitarbeiters handelt, um den Verlust von Menschlichkeit im gesamten Jobcenter (gibt es ja auch), um einen Leiter, der mit eisernem Besen da rumfegt oder was sonst da los ist ... An EINEM qm dürfte das Verbleiben in der Wohnung doch wirklich nicht scheitern.
Seltsam ist ja auch die Androhung, wegen des EINEN qm soll gegebenenfalls ein Mietanteil von 100 Euro selbst gezahlt werden. Also da kommt man aus dem Staunen und K o p f s c h ü t t e l n gar nicht mehr raus. Für die Beweglichkeit unserer Halswirbelsäule sorgen die Grundsicherungsbehörden ja wirklich liebevoll ...
LG ‹(•‿•)›
Meine Antwort erlitt einen unwürdigen Tod - ich hoffe, sie wird wieder zum Leben erweckt zwecks Auferstehung.
ach je, hm ... stimmt ! Die Hinweise zum Umgang mit den Behörden sind weg ! :-(
Das war sicher eine zusammenhängende Aktion von gestern Abend. Ein vollständiger Thread ( die Frage einer Studentin nach Rückzahlung , welche Rückzahlung ?) samt Antworten von NasiGoreng und mir wurden gelöscht.
Unverständlich zwar ( hatte auf Bafög getippt und geantwortet ) aber als gebürtiger OSSI, aufgewachsen in einer Diktatur, überrascht mich solch ein kommentarloses Vorgehen nicht sonderlich.
Vielleicht sollte man solche unklaren Fragen künftig gänzlich ignorieren !
Meine Antwort wurde wiederbelebt, mir wurde mitgeteilt, es handelte sich um einen "technischen Fehler", der behoben wurde.
Interpretiere ich deinen Text richtig? Das JC verlangt einen Umzug wegen 1 qm?
Geh am besten mal zu deinem Fallmanager und bespreche die Sache - ruhig und sachlich - mit dem.
Ermittle vorher mal die tatsächlichen Kosten für diesen 1 qm (Gesamtmiete geteilt durch qm).
Schätze mal, da handelt es sich um einen Betrag von unter 10 € im Monat. Dieser möglichen "Ersparnis" stehen Umzugs-, Renovierungskosten und Kautionszahlung gegenüber, die vom Jobcenter zu tragen wären.
Bei dieser Rechnung sollte auch dem beschränktesten JC-Mitarbeiter auffallen, dass sich das nicht rechnet.
Das Jobcenter hat definitiv Ermessensspielraum. Die 60qm sind ein Empfehlungswert für 2 Personen, der nirgendwo im Gesetz "betoniert" wurde.
Schlimmstensfalls musst Du den 1qm-Mietanteil aus dem Regelsatz selbst bezahlen. Eine angedrohte Sanktion für den Fall, dass Du keine neue Wohnung suchst, ist definitiv rechtswidrig und würde von jedem Sozialgericht sofort gekippt.
Also entspannt bleiben! ..;-)
Argument***:
JC soll Kosten übernehmen:
Inserarte 200, Makler ?, Umzug 1.500, Renovierung 1.500, Kaution 1.800 = 4.000 : 120 € (= Mietdiff. 1 qm x 10 € x 12 Mon.) = über 33 Jahre
Da fehlen noch die Zinsen für den Kredit mit dem das alles finanziert werden soll. Billige 5% auf 5.000 EUR sind 250 Euro. Das allein ist schon mehr als das Doppelte der Jahresmiete für 1qm.
Miss doch die Wohnung evtl. noch mal genau nach, vielleicht stimmt die dir bekannte m² Angabe im Mietvertrag gar nicht.
Die Übergröße von 1 qm geht mir nicht aus dem Kopf. Messe Deine Wohnung doch mal nach. - Hier hast Du einen
http://www.quadratmeter-rechner.de/
Viele Wohnungen sind kleiner als im Mietvertrag angegeben. - Hast Du einen guten Kontakt zum Vermieter bzw. Verwalter der Wohnung? Es geht ja nicht darum, die Miete zu mindern oder irgendwelchen Stress zu machen, sondern es geht nur um diesen einen Quadratmeter. Vielleicht ist der Vermieter ja bereit, den Mietvertrag bezüglich der Wohnungsgröße um diesen einen Quadratmeter zu ändern.
Wenn Dein Vermieter ein verständiger und verständnisvoller Mensch ist und über den Stress mit dem Jobcenter wegen des einen Quadratmeters auch nur den Kopf schüttelt, ist er möglicherweise zu einer solchen Korrektur des Mietvertrages bereit.