Haftung des Notars, wenn er eingetragene Zwangshypothek übersehen und nicht aufgenommen hat?
Haftet ein Notar, der übersieht eine im Grundbuch ebenfalls stehende Zwangshypothek in den Kaufvertrag mit aufzunehmen? Der Käufer kann deshalb das Grundstück jetzt gar nicht übernehmen, weil der Kaufpreis zu gering und der Gläubiger mit der Übertragung nur einverstanden, wenn auch seine Hypothek abgelöst wird.
1 Antwort
Vielleicht hilft ein Blick in den Kaufvertrag: Könnte es z.B. sein, dass die Vertragsschliessenden trotz ausdrücklicher Belehrung durch den Notar auf die zeitnahe Einsicht in das Grundbuch und vor allem auch in die Grundakten verzichtet haben? Oder lag dem Notar zum Zeitpunkt der Beurkundung ein alter Grundbuchauszug vor, der den aktuellen Stand nicht wieder gab und die Vertragsparteien verzichteten auch hier auf einen Auszug neuesten Standes? Wie argumentiert denn der (verschuldete) Verkäufer, der ja von der Zwangshypothek wissen musste?