Auto geparkt auf Privatgrundstück. Bei Sturm Schaden durch herabfallenden Ast. Haftung?

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Für höhere Gewalt haftet niemand. Wenn Du keine Teilkaskoversicherung hast, darfst Du den Schaden selber bezahlen.

Haftet der Eigentümer des Grundstückes für den Schaden?

Nein. Es sei denn, du hättest ihn vor Tagen auf den morschen Ast hingewiesen und erfolglos zur Beseitigung aufgefordert, zu der er aus Rechtsgrund Verkehrssicherungspflicht angehalten war.

In dem Fall höherer Gewalt eines Naturereignisses übernimmt den Schaden die (Teil-)Kaskoversicherung des versicherten Fahrzeugs oder du bleibst darauf sitzen :-(.

G imager761