Zahnersatz bei Hart4 / nächsten Monat neuen Job?
Guten Abend,
Ich bin in Hartz 4 gerutscht und habe ab 1.8 wieder eine Vollzeitstelle.
Nun ja, zu früh gefreut. Es musste passieren.
Mir sind im Sichtfeld durch Sturz 2 Zähne flöten gegangen .
Wird dies noch die Krankenkasse als Härtefall übernehmen auch wenn ich einen neuen, tollen Job in Aussicht habe ?
Lg
4 Antworten
Im Formular der AOK steht zumindest unten fettgedruckt, dass Du unverzüglich über Änderungen informieren mußt und dass ggf. Leistungen zurückgefordert werden.
Hallo Snerpa,
ich kann mir vorstellen, dass deine Nerven derzeit zum zerreißen gespannt sind. Ich wünsche dir während dieser Zeit viel Kraft und Mut. Doch es ist davon auzugehen, dass deine Behandlung erst ab August erfolgen kann. Doch ich drücke dir die Daumen, dass es auch schneller geht.
Doch falls du Schmerzen hast und diese effektiv bekämpfen möchtest, so empfehle ich dir Beinwell. Das ist natürlich und kann dabei helfen, deine Zahnsubstanz wieder aufzubauen. Ich nutze es seit Jahren und bin begeistert davon: http://www.test-best24.de/beinwell/
Ich wünsche dir alles gute und viel Freude bei deiner neuen Arbeitsstelle :)
Ich gehe mal davon aus, dass alleine der damit verbundene Verwaltungsaufwand dazu führen wird, dass eine Behandlung erst nach dem 01.08.2019 stattfinden wird. Damit steht dann fest, dass Du nicht als Härtefall behandelt werden wirst.
Per Email erhalte ich Deine Frage heute. - Ich gehe davon aus, dass Du sofort Kontakt mit Deinem Zahnarzt aufgenommen hast und als Notfall-Patient behandelt wirst, und zwar mit einem Blitztermin.
Im Moment hast Du ja die neue Stelle noch nicht angetreten, sondern bist noch Hartz IV-Bezieher. Deine veränderte finanzielle Situation musst Du der Krankenkasse sofort am 1.8. mitteilen (so sehe ich es und liege hoffentlich damit richtig).
Lies hier die Voraussetzungen für die
Härtefallregelung: Doppelter Festzuschuss
https://www.medikompass.de/haertefallregelung.php
Es kommt also auch darauf an, wie hoch Dein Gehalt sein wird mit Deinem neuen Job. Verdienst Du so wenig wie dort aufgelistet, steht Dir auch mit Arbeit der doppelte Festzuschuss zu.
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Ein anderes Thema ist für Dich auch wichtig:
Es geht um die Zahlung Deines ersten Gehaltes! Dabei geht es um das sogenannte Zuflussprinzip:
Das letzte Hartz IV-Geld ist ja für August (auch wenn es Dir schon Ende Juli aufs Konto geflossen ist). - Wenn nun Dein erstes Gehalt im Monat August auf Dein Konto fließt = verbucht wird), musst Du die letzte Hartz IV-Zahlung zurückzahlen. Fließt Dein erstes Gehalt im September auf Dein Konto, musst Du die letzte Hartz IV-Zahlung nicht zurückzahlen. Es kommt dabei also nicht auf das genaue Datum an, sondern einzig auf den Monat!! - Diese Vorschrift ist eine irre Geschichte, die kaum einer kennt. Und regelmäßig sind diejenigen, die glücklich über ihren neuen Job sind, entsetzt darüber, dass sie die letzte Hartz IV-Zahlung zurückzahlen müssen (mit Glück dann in Raten) und ihnen somit im Grunde das Geld für einen Monat fehlt.
Wegen dieses "Zuflussprinzips" ist es also so: Das letzte Hartz IV-Geld ist für August. Fließt Dein erstes Gehalt z.B. am 31.8. auf Dein Konto, wird die Sache so behandelt, als hättest Du im August zweimal Geld für den Monat August erhalten (also einmal zuviel). - Fließt Dein erstes Gehalt aber am 1.9. auf Dein Konto, hast Du einmal Geld für August vom Amt erhalten, mehr Geld im August aber nicht. Denn das nächste Geld kam im September auf Dein Konto. - Ich weiß, für den logischen Verstand ist dies völlig gaga, wichtig ist es, dass Du diese Gaga-Vorschrift = Zuflussprinzip kennst.
Es ist unbegreiflich, dass für diese Lücke kein Entgegenkommen des Gesetzgebers in Form einer einmonatigen Überbrückung geschaffen wurde. Denn jedesmal, wenn ein Hartz IV-Bezieher eine neue Arbeitsstelle beginnt, sieht er sich mit diesem Thema konfrontiert.
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Glückwunsch für Deinen Job, und dass Du so raus aus Hartz IV kommst. Damit jetzt auf letzter Strecke nicht noch irgendwas schiefgeht, lies bitte in dieser Antwort von mir den Abschnitt
Umgang mit Sozialbehörden
durch:
Mietbescheinigung Hartz 4
https://www.finanzfrage.net/frage/mietbescheinigung-hartz-4
(gleich die erste Antwort - dort habe ich untger anderen Antworten auch Kommentare geschrieben).
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Alles Gute für Deinen neuen Job, angenehme Kollegen plus Vorgesetzte, und ich wünsche Dir ein faires Gehalt.
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Mangels Benachrichtigungsmail von Finanzfrage sehe ich Deinen Kommentar jetzt erst.
Hartz IV /Grundsicherung wird nicht für den kommenden Monat gezahlt, sondern rückwirkend.
Stellst Du mitten in einem Monat oder sogar am letzten Tag Deinen Antrag, wird das erste Geld so gezahlt, als hattest Du den Antrag am 1. des Monats gestellt.
Wichtig zu wissen ist diese Zuflussregelung beim Beginn einer neuen Arbeit.
Wozu Entgegenkommen des Gesetzgebers.....?
Ein Hartz IV Empfänger bekommt doch auch bei dem Abrutschen in Hartz IV bereits am Anfang des Monats das ihm zustehende Geld bereits zu Beginn des Monats - das sollte man auch berücksichtgen.