Darf das Jobcenter eine Abfindung der Witwenrente auf Harz 4 anrechnen, wenn man schon keine Leistungen mehr bezieht?

2 Antworten

Entschuldige die eventuell dumme frage, aber wenn keine Leistungen mehr fließen, kann man nichts anrechnen.

Wenn ich 0,- euro zu bekommen habe, kann man mit darauf anrechnen soviel man will. "Nuller als Null geht nicht."

Oder gibt es einen Rückforderungsbescheid für Beträge die früher mal gezahlt wurden?

Es gibt fälle, wo Hartz IV gezahlt wird, bis z. B. eine Rente genehmigt ist. Dann wird die Nachzahlung für die Monate an das Jobcenter gezahlt und man bekommt nur die Differenz.

Nicht gerade eine aussagekräftige Frage, also kann man nur vermuten, dass Du die Abfindung wegen erneuter Heirat während des Bezuges von ALGII erhalten hast.

Die Abfindung wird also angerechnet, denn durch dessen Zahlung warst Du nicht mehr bedürftig und hast ALGII zu Unrecht erhalten.

Dieses Geld wird natürlich durch das Jobcenter zurückgefordert.

Sollte ich mit meiner Vermutung falsch liegen, würde ich mich über eine ausführlichere Darstellung Deines Problems freuen.


Ferdi664 
Beitragsersteller
 24.07.2015, 07:46

Hallo Primus,

Ich habe am 17.07.2015 Geheiratet, meine Frau ist in einer Vollzeitbeschäftigung so das mir kein Hartz 4 mehr für August zusteht,ich habe Rente mit 63 im Mai Beantragt auf dessen Bescheid ich noch warte,den Antrag auf Rentenabfindung der Witwenrente habe ich gestern erst bei der DRV gestellt.

Das die Nachzahlung meiner Rente von Mai bis Juli mit erhaltenem Hartz 4 geld verrechnet wird ist wohl klar und auch richtig,,

Primus  24.07.2015, 11:04
@Ferdi664

Erst einmal Glückwunsch zur Eheschließung.

So wie ich den Sachverhalt nun sehe, darf das Jobcenter keinen Anspruch auf einen Teil der Abfindung stellen, da Du, wie Du schon selbst sagt, aus der Rentennachzahlung  den zuviel erhaltenen Betrag für die Zeit von Mai bis Juli zurück erstatten musst. Damit ist die Sache vom Tisch.