Darf Arbeitsamt Steuerbescheid von 2017 verlangen?

2 Antworten

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Soweit Du Deine Einkommensteuererklärung jeweils direkt im Folgejahr eingereicht hast und Steuern erstattet wurden, geht das JC das für die Jahre 2017 und 2018 nichts an. Kein Einkommenszufluss in der Zeit des Leistungsbezuges.

Hinzu kommt, dass Du zwar beim Bezug von ALG I bzw. Krankengeld im Prinzip eine Steuererklärung einzureichen hast, aber in Deinem Fall keine Steuererstattung erwartet werden kann.

Hast Du jedoch in 2017 keine Erklärung eingereicht, so kann das JC fordern, dass Du eine solche einreichst - Steuererstattung würde dann auf Deinen Bedarf angerechnet werden. Selbiges gilt für 2018, soweit Du dort noch anteilig Einkommen hattest.

Eine Steuererklärung für 2017 kannst Du noch bis Ende 2021 abgeben.


wilees  25.05.2021, 12:10

Besten Dank für's Sternchen.

Franzi66 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 11:54

Vielen lieben Dank wilees . Nun weiß ich Bescheid.

Schöne Pfingsten 🙂

Franzi66 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 11:51

Vielen lieben Dank. Nun weiß ich Bescheid.

Schöne Pfingsten 🙂

Petz1900  21.05.2021, 11:31

auf welcher Rechtsgrundlage kann eine Steuererklärung verlangt werden ?

Das Finanzamt ist doch nicht Hiwi des Jobcenters......

wilees  21.05.2021, 12:14
@Petz1900

Ein Leistungsbezieher ist verpflichtet mögliche Einkünfte "einzuziehen". Deshalb kann das JC auch zur Steuererklärung auffordern.

Petz1900  21.05.2021, 18:01
@wilees

nein, kann es eben nicht.

Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

wilees  21.05.2021, 18:30
@Petz1900

Gemäß SGB II ist jeder Leistungsempfänger verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren. Da eine, während des Leistungsbezuges zufließende Steuererstattung als Einkommen anzurechnen wäre, ist auch die Steuererklärung grundsätzlich eine solche Möglichkeit

Petz1900  22.05.2021, 07:59
@wilees

Richitg, aber ohne Norm keine Rechtsgrundlage.

Die Rechtsgrundlagen für die Abgabe einer ESt-Erklärung ist der § 56 EStDV, das SGB interessiert dabei überhaupt nicht.

Es gibt genügend andere Möglichkeiten seine Enkommensverhältnisse darzulegen.

wilees  22.05.2021, 08:33
@Petz1900

Bei der Aufforderung zu einer Einkommensteuererklärung geht es nicht um den Nachweis irgendwelcher in der Vergangenheit liegender Einkünfte, sondern um evtl. Einkünfte aus Steuererstattung zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit einzusetzen.

Petz1900  24.05.2021, 10:14
@wilees

Faszinierend.

Als Jurist sollte man wissen, dass ohne Rechtsnorm nichts verbindlich ist.

Irgendein Einkommensnachweis wird zur Berechnung benötigt. Kannst du keinen Nachweis des AGs aus 2017 liefern?


Franzi66 
Beitragsersteller
 21.05.2021, 11:58

Dankeschön NMAFFM

Weiß nun Bescheid.

Schöne Pfingsten