Darf Arbeitsamt Steuerbescheid von 2017 verlangen?
Bin seid 2018 krankgeschrieben. Beziehe aber erst seid 2020 Arbeitslosengeld bzw. Harz lX. Nun will Jobcenter von mir ab 2017 Steuerbescheid . Ist das rechtens???
2 Antworten
Soweit Du Deine Einkommensteuererklärung jeweils direkt im Folgejahr eingereicht hast und Steuern erstattet wurden, geht das JC das für die Jahre 2017 und 2018 nichts an. Kein Einkommenszufluss in der Zeit des Leistungsbezuges.
Hinzu kommt, dass Du zwar beim Bezug von ALG I bzw. Krankengeld im Prinzip eine Steuererklärung einzureichen hast, aber in Deinem Fall keine Steuererstattung erwartet werden kann.
Hast Du jedoch in 2017 keine Erklärung eingereicht, so kann das JC fordern, dass Du eine solche einreichst - Steuererstattung würde dann auf Deinen Bedarf angerechnet werden. Selbiges gilt für 2018, soweit Du dort noch anteilig Einkommen hattest.
Eine Steuererklärung für 2017 kannst Du noch bis Ende 2021 abgeben.
Vielen lieben Dank wilees . Nun weiß ich Bescheid.
Schöne Pfingsten 🙂
Vielen lieben Dank. Nun weiß ich Bescheid.
Schöne Pfingsten 🙂
Gemäß SGB II ist jeder Leistungsempfänger verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen seine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren. Da eine, während des Leistungsbezuges zufließende Steuererstattung als Einkommen anzurechnen wäre, ist auch die Steuererklärung grundsätzlich eine solche Möglichkeit
Irgendein Einkommensnachweis wird zur Berechnung benötigt. Kannst du keinen Nachweis des AGs aus 2017 liefern?
auf welcher Rechtsgrundlage kann eine Steuererklärung verlangt werden ?
Das Finanzamt ist doch nicht Hiwi des Jobcenters......