Ich vermute, dass der Restbetrag dann einfach vom Bankkonto abgebucht wird, war mir aber nicht sicher.
Das wird nur dann gemacht, wenn du PayPal eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast.
Ich vermute, dass der Restbetrag dann einfach vom Bankkonto abgebucht wird, war mir aber nicht sicher.
Das wird nur dann gemacht, wenn du PayPal eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hast.
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, allerdings nur, insoweit sie nicht durch die Krankenkasse erstattet wurden.
Ich habe gelesen, dass man die Fahrtkosten absetzen kann, wenn man in
der einen Stadt arbeitet und dort einen Zweitwohnsitz hat und aber in
einer anderen Stadt mit der Familie lebt.
Fahrten zur Arbeitsstätte sind immer Werbungskosten. Deinen Angaben nach könnte hier aber eine doppelte Haushaltsführung vorliegen, d.h. es sind weitere Ausgaben abzugsfähig (§ 9 Absatz 1 Nr. 5 Einkommensteuergesetz.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html
Die pauschale Besteuerung eines Minijobs, wobei der Arbeitgeber die Abgaben übernimmt, hat rein gar nichts damit zu tun, was du außerdem noch machst.
Übrigens: "Kleingewerbe" gibt es nicht.
Ich soll die Bankverbindung zu den Betriebssteuern wie z.b. Umsatzsteuer
und Gewerbesteuer was mir bekannt ist noch zusätzlich eine
Bankverbindung für Personensteuern wie z.B. Einkommensteuer angeben.
Wenn du nicht außerdem noch ein Einzeluntnehmen bereibst, dann zahlt nur die UG Betriebssteuern.
Die Einkommenssteuer zahlt doch nur der Arbeitnehmer
Wie kommst du darauf? Das Einkommensteuergesetz kennt sieben Einkunftsarten, eine davon sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
§ 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz:
Von der Besteuerung sind ausgenommen:... der Erwerb eines Grundstücks durch Personen, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg\_1983/\_\_3.html
Hinsichtlich der Definition des Begriffs 'Grundstücks' siehe § 2 GrEStG
http://www.gesetze-im-internet.de/grestg\_1983/\_\_2.html