Grundsicherung trotz Haus?
Ich (52 Jahre) möchte Grundsicherung wegen längerer Arbeitsunfähigkeit beantragen. Zur Zeit werde ich von meinen Eltern finanziert. Habe mich von meiner Frau getrennt, die in unserem gemeinsamen Haus lebt. Über kurz oder lang bekomme ich Geld, wenn das Haus von meiner Frau gekauft wird oder wir es verkaufen. Muss ich dann die Grundsicherung zurückzahlen oder nicht?
Klasse, dass es diese online Community gibt. Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Hallo,
NEIN, Grundsicherung muss im Normalfall nicht zurückgezahlt werden, es sei denn dir würde lediglich ein Darlehen zur Überbrückung bewilligt oder du machst bewusst unrichtige Angaben bei der Antragstellung.
Sobald du von dem Erlös ( Hausverkauf/ Lottoglück oder sonstige Einkünfte) leben kannst, muss das Amt darüber sofort in Kenntnis gesetzt werden, sodass die Sozialleistungen eingestellt werden können. So können unnötige Rückforderungen vermieden werden.
Vielleicht interessiert dich in deiner momentanen Situation der folgende, wie ich finde hilfreiche Link zwecks Orientierung:
Alles Gute !
Ich glaube ja eher, dass aufgrund des vorhandenen Vermögens die Grundsicherung auf Darlehensbasis gewährt wird. Dann wäre sie zurückzuzahlen.
Außerdem wird ein Unterhaltsanspruch gegen die Ehefrau geltend gemacht.