Wohngeld bei Nießrecht?
Zählt ein überschriebenes Haus bei dem aber die Eltern ein lebenslanges Nießrecht haben als Vermögen? Muss ich das bei einem Wohngeld Antrag als Vermögen angeben, obwohl ich ja noch nichts davon habe?
2 Antworten
wenn du im Grundbuch stehst, ist es auf dem Papier "Deins".
Du musst das zwar angeben, ich vermute sogar, du musst das im Original vorlegen,
aber daraus stehen keine Nachteile.
Übrigens, Du könntest sogar einen Mietvertrag machen durch ein "Mietbuch", dann wohnst Du in deinem eigenen Haus zur Miete, die wollten aber das Mietbuch sehen, bzw den Schenkungsvertrag, woraus der Niessbrauch hervor geht.
Ich habe durch langer Krankheit zwar kein Wohngeld beantragt, war aber knappe 2 Jahre Stützempfänger bis zur Gesundung.
Fakt ist, du musst das angeben, weil es auf dem Papier deins ist, wenn auch nicht verwertbar
Klar. Von dem Wert des Hauses darfst du aber den Wert des Niesbrauchs abziehen.