Grunderwerbssteuer im Scheidungsfall bei Überschreibung der 2. Hälfte?
Hallo, wir haben im Jahr 2000 einen Grund gekauft und Gebaut 0 Eigenkapital €220. 000 Bankkredite natürlich auch Grunderwerbssteuer gezahlt. Die Scheidung war nach 5 Jahren, da wir einen Endfälligen Kredit haben, ausser Hypo wurden in der Zeit der Ehe ins. 35.000 beglichen, die Restschuld von €195.000 habe ich beim Scheidungsvergleich übernommen und der 2.Hälfteanteil ging auf mich über. Da die Bank dennoch meinen gesch. Mann als Ausfallsbürge führte, ließ ich ihn noch im Grundbuch stehen. Was ich jetzt aber dringend nachholen müsste, darum meine Frage muss ich jetzt nochmal Grunderwerbssteuer bezahlen im Zuge der Löschung meines gesch. Mannes. Es erfolgte keine Auszahlung da Restschulden meines Mannes aus nicht bezahlter Rechnungen damals auch ich übernahm.
1 Antwort
die Restschuld von €195.000 habe ich beim Scheidungsvergleich übernommen und der 2.Hälfteanteil ging auf mich über.
eben nicht:
Da die Bank dennoch meinen gesch. Mann als Ausfallsbürge führte, ließ ich ihn noch im Grundbuch stehen.
Ob man da noch etwas retten kann, dazu müsste man die Vereinbarung über die Scheidungsfolgesachen und die damalige Haussache.
Wir, bzw. Du hast nun das Problem, ob es sich um eine Grundbuchberichtigung handelt, oder um eine Übertragung von Grundeigentum zum jetzigen Zeitpunkt.
Das kann, zumindest ich, nur beurteilen wenn alle Vereinbarungen auf em Tisch iegen.
Gehe zu einem Steuerberaterkollegen von mir, der wird es Dir sagen.
Ja, aber um es vernünftig zu beurteilen, muss man die Vereinbarungen und das Scheidungsurteil sehen, sonst ist es stochern im Nebel. Ich bitte um Verständnis, die Schilderungen von Laien sind nicht verlässlich.
Ich kann wirklich nur Raten einen Kollegen von mir aufzusuchen. Es geht um viel Geld, da kann es doch an 150,- bis 250,- Euro Beratungskosten nicht scheitern.
Herzlichen Dank, ich habe gestern bereits einen Anwalt kontaktiert der sich damit befasst 👍
Die Ehewohnung verblieb mir und meiner Tochter, der Hälfteanteil der Liegenschaft ging in mein Eigentum über Scheidungsurteil das Eigentum wurde einverleibt. Die Zahlungen aller Verbindlichkeiten (Kredite) die ich übernahm wurden als Ausgleichszahlungen für sämtliche Ansprüche angesehen. Mein geschiedener Mann ist vor 2 Monaten gestorben, der Notar riet mir, ihn aus dem Grundbuch während des noch aufrechten Nachlass Verfahrens streichen zu lassen.