Gilt es als fahrlässig, wenn man den Brief mit der PIN nicht zerstört?
Ich habe eine neue PIN für meine Kreditkarte erhalten. In dem Brief steht, dass ich den Brief zerstören soll, wenn ich mir die PIN gemerkt habe. Was mache ich aber, wenn ich die PIN vergesse? Kann ich den Brief auch einfach gut verstecken oder gilt das dann als fahrlässig?
2 Antworten
Den Brief würde ich schon vernichten! Aber du kannst dir doch ohne Weiteres die PIN irgendwo notieren. Das geht ja auch mit einer privaten Eselsbrücke, sodass nicht jeder sofort diese Zahlen deinem Konto zuordnen kann.
Da es mittlerweile für Alles und Jedes eine Geheimzahl gibt, ist es m.E. nicht zumutbar, dass diese Zahlen ausschließlich in den Gehirnwindungen aufbewahrt werden. Als fahrlässig würde ich es allerdings bezeichnen, wenn die PIN auf der Karte direkt notiert ist!
Richtig, PIN kommt nicht mit einem Brief, da kommt extra eine Taube, die hat die PIN im Schnabel und gibt die gegen Quittung dann ab. Die Taube muß auch nicht zerstört werden, weill die PIN verdeckt gewesen ist und Tauben nicht freirubbeln können. (Wodie hör´auf!)
Was schreibst du denn für einen Unsinn? Die PIN kommt nicht mit einer Taube sondern sie liegt in einem Extrablatt in dem Brief, ist dass so schwer zu verstehen?
Als Ratgeber hat er sich disqualifiziert, da er mir geraten hat mich untersuchen zu lassen. So eine Bemerkung geht gar nicht.
Wenn in dem Schreiben steht, dass man die PIN zerstören soll, dann würde ich mich auch daran halten. Man kann die PIN ja verschlüsselt ins Adressbuch schreiben oder als Telefonnummer getarnt im Handy abspeichern.
Eine PIN steht in keinem Brief. Niemals!