Ein Brief von Rosmann?
Num hab ich jetzt einen Brief von Rossmann bekommen ich muss den 75€ Bezahlen. Und sie meinten das die Zahlung hat mit der Geldstrafe nichts zu tun. D. h. Ich werde an die Polizei bestimmt noch was bezahlen .
meine Ausbildungsvergütung ist netto 485€ wie soll ich überhaupt das schaffen?
4 Antworten
Du kannst eisern sparen, einen zweiten Job annehmen oder etwas aus Deinem Eigentum verkaufen oder verpfänden. Wenn Du keinen Ladendiebstahl begangen hättest, dann bräuchtest Du auch nichts zusätzlich zu bezahlen - und mit 22 solltest Du eigentlich bereits gelernt gaben, dass Taten Konsequenzen haben können...
Die von Dir seitens Rossmann geforderte Summe von 75 Euro ist die sogenannte "Fangprämie" .... ob diese der Höhe nach zu rechtfertigen ist, steht auf einem anderen "Blatt" ( aber da der Wert Deines Diebesguts 90Euro betrug ..... ok.):
https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/diebstahl/fangpraemie
https://www.strafrecht-anwalt-karlsruhe.de/ladendiebstahl/
meine Ausbildungsvergütung ist netto 485€
Das ! wird das Gericht lediglich bei der Zumessung einer Geldstrafe - Höhe des Tagessatzes "interessieren". Insbesondere wird dabei durchaus zum tragen kommen, dass man in Deiner Tasche weitere Diebesware gefunden hat.
Deine Frage von vor 16 Tagen .....
bei Rossmann beim Klauen erwischt worden bin. Das im Wert von 90€. Ich hatte in der Tasche ein paar Klamotten ohne Etiketten von H&M und C&A, die die Polizei genommen hat.
Ich persönlich erachte eine Geldstrafe in Höhe von ( mindestens ) 60 Tagessätzen durchaus als angemessen. ( 1 Tagessatz = ein Dreißigstel Deines Monatseinkommens )
wie soll ich überhaupt das schaffen?
Das ! hättest Du Dir vor Deinen Diebstählen überlegen müssen - wer stiehlt, muss sich auch den Konsequenzen - sprich der Strafe stellen.
von der Polizei kommt kein Brief mehr, der Brief kommt von der Staatsanwaltschaft, und wenn du eine Geldstrafe bekommst dann wird die bestimmt Dreistellig sein, und wie du es schaffen sollst fragst du?
Das überlegt man sich bevor man einen Diebstahl begeht.
...bleib in Zukunft ehrlich, das ist auf Dauer günstiger.
ja und was willst du noch ?
Du mußt die 75 € Bearbeitungsgebühren an Rossmann zahlen, früher hat man dazu "Fangprämie" gesagt, und dann kommt noch deine Strafe von der Staatsanwaltschaft, und wenn du das erstemal geklaut hast, kann es sein das die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen dich einstellt und du mit einen blauen Auge davon kommst.
Die 75 € sind Fangprämie / Bearbeitungsgebühr / Vertragsstrafe, die du an Rossmann bezahlen musst. Wobei durchaus umstritten ist, ob mehr als 50 € hier statthaft sind.
Über deine eigentliche Strafe entscheidet das Gericht oder die Staatsanwaltschaft. Als Ersttäter und je nach Diebstahlswert wird es vermutlich auf eine 153a-Einstllung hinauslaufen, sprich: Einstellung gegen Auflagen. Das kann eine Geldauflage sein, das können aber auch Sozialstunden sein. Teile der Staatsanwaltschaft deine Einkommenssituation mit, dann wird diese eine angemessene Zahl an Sozialstunden verhängen.
aber in der brief stand folgendes:
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung dieser Kosten unabhängig von einer Geldbuße oder Geldstrafe, die eventuell die Staatsanwaltschaft oder in Gericht gegen Sie festsetzt, an uns zu zahlen ist. Die Zahlung ist auch bei der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft an uns zu entrichten.