Gewerbe rückwirkend abmelden?

1 Antwort

Du hast das Gewerbe angemeldet, also musst Du die Konsequenzen tragen.

Sofortige Abmeldung ist angeraten.

Bei der Handwerkskammer kannst Du einen Antrag auf Erlass des Beitrags stellen, in dem Du darlegst, warum Du nicht tätig wurdest und nach eine Woche wieder abgemeldet hast. Das könnte klappen.

Sonst hast Du eben in der Höhe zuzüglich der Gebühren für die An- und Abmeldung des Gewerbes einen Verlust, der zu einer Einkommensteuererstattung führen dürfte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

AM1997 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 19:57

Desweiteren habe ich noch keine Einkommenssteuer bezahlt? Wird diese denn auch fällig, wenn ich das Gewerbe jetzt nach nur 1 knappen Woche gekündigt habe?

wfwbinder  02.10.2022, 20:08
@AM1997

Wovon lebst du denn? Hier hast Du Verlust gemacht, aer von irgendetwas musst Du doch leben.

AM1997 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 20:18
@wfwbinder

Ich habe noch einen Teilzeitjob, wofür ist das relevant?

wfwbinder  02.10.2022, 20:22
@AM1997
Desweiteren habe ich noch keine Einkommenssteuer bezahlt? Wird diese denn auch fällig, wenn ich das Gewerbe jetzt nach nur 1 knappen Woche gekündigt habe?

Einkommensteuer zahlt man nur, wenn man Gewinn macht, aber wenn man (wie Du) Verlust macht, wird der mit den anderen Einkünften verrechnet und man kann Geld zurück bekommen.

AM1997 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 20:24
@AM1997

Ich habe meine Frage wohl vorher falsch formuliert. Ich würde gerne wissen ob ich dem Finanzamt was schuldig bin jetzt? Da ich aber keine Einnahmen hatte sondern nur Ausgaben, müsste nichts anfallen oder? Und ich hab das Gewerbe praktisch so rückwirkend abgemeldet, als hätte es nie existiert. Das ich durch die An-und Abmeldung einen Verlust gemacht habe, ist mir bewusst. Das ist aber durch das was vorgefallen ist, das zur Aufgabe des Gewerbes geführt hat, das kleinere Übel.

wfwbinder  02.10.2022, 20:28
@AM1997

Natürlich schuldest Du dem Finanzamt nichts, sondern nun zum Dritten mal, Du könntest sogar etwas zurück bekommen.

AM1997 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 20:45
@wfwbinder

Vielen Dank, für Ihre Hilfe. Jetzt hab ich es verstanden was sie die ganze Zeit gemeint haben, entschuldigen Sie die mehrfache Frage, ich bin aber durch das ganze ziemlich aufgewühlt und hab keine klaren Kopf für nichts.

AM1997 
Beitragsersteller
 03.10.2022, 20:44
@wfwbinder

Hallo nochmal Herr @wfwbinder, ich habe noch eine Frage, wird sich das Finanzamt bei mir melden nach der Abmeldung des Gewerbes? Danke im Voraus.

wfwbinder  03.10.2022, 20:57
@AM1997

Kann sein, kann aber auch sein, dass die sich mit der Steuererklärung begnügen.

AM1997 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 19:27

Hallo, das Gewerbe habe ich bereits am 30.10.2022 wieder abgemeldet. Da ich keine Steuernummer erhalten habe in der Zeit, muss ich da in Vorkasse gehen bezüglich der Vorsteuern? Ich habe wie oben beschrieben keine Einnahmen gehabt. Und die Tätigkeit auch nicht ausgeführt.

wfwbinder  02.10.2022, 19:54
@AM1997
, muss ich da in Vorkasse gehen bezüglich der Vorsteuern? 

Für welche Vorsteuer in Vorkasse?

Die Kosten hast Du bezahlt

In den Gebühren ist keine Umsatzsteuer enthalten, die als Vorsteuer abzugsfähig wäre.

Alles was Du beschrieben hast sind nur Kosten, die zu einem Verlust führen.

Umsatzsteuerliche Vorgänge kann ich nicht erkennen.

AM1997 
Beitragsersteller
 02.10.2022, 19:58
@wfwbinder

Also fällt nur noch die Abmeldegebühr an, habe ich das richtig verstanden? Und eventuell die Anmeldung für die Handwerkskammer richtig?

wfwbinder  02.10.2022, 20:06
@AM1997

Ja und beides ist in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig über die Anlage EÜR