Gewerbe rückwirkend abmelden?
Hallo,
Ich habe mein Gewerbe zum 22.09.2022 angemeldet, habe aber die Tätigkeit bis jetzt nicht ausgeführt und hatte somit noch keine Einnahmen. Eine Steuernummer habe ich ebenfalls noch nicht. Kann ich das Gewerbe ohne Probleme zum 22.09.2022 wieder rückwirkend abmelden? Gibt es dann ein Bußgeld? Und muss ich dann die 150€ für die Handwerkskammer trotzdem zahlen? Der Antrag ging schon raus bevor ich mich zum abmelden de Gewerbes entschieden habe. Was könnte auf mich zukommen?
Danke im voraus.
1 Antwort
Du hast das Gewerbe angemeldet, also musst Du die Konsequenzen tragen.
Sofortige Abmeldung ist angeraten.
Bei der Handwerkskammer kannst Du einen Antrag auf Erlass des Beitrags stellen, in dem Du darlegst, warum Du nicht tätig wurdest und nach eine Woche wieder abgemeldet hast. Das könnte klappen.
Sonst hast Du eben in der Höhe zuzüglich der Gebühren für die An- und Abmeldung des Gewerbes einen Verlust, der zu einer Einkommensteuererstattung führen dürfte.
Ich habe noch einen Teilzeitjob, wofür ist das relevant?
Desweiteren habe ich noch keine Einkommenssteuer bezahlt? Wird diese denn auch fällig, wenn ich das Gewerbe jetzt nach nur 1 knappen Woche gekündigt habe?
Einkommensteuer zahlt man nur, wenn man Gewinn macht, aber wenn man (wie Du) Verlust macht, wird der mit den anderen Einkünften verrechnet und man kann Geld zurück bekommen.
Ich habe meine Frage wohl vorher falsch formuliert. Ich würde gerne wissen ob ich dem Finanzamt was schuldig bin jetzt? Da ich aber keine Einnahmen hatte sondern nur Ausgaben, müsste nichts anfallen oder? Und ich hab das Gewerbe praktisch so rückwirkend abgemeldet, als hätte es nie existiert. Das ich durch die An-und Abmeldung einen Verlust gemacht habe, ist mir bewusst. Das ist aber durch das was vorgefallen ist, das zur Aufgabe des Gewerbes geführt hat, das kleinere Übel.
Vielen Dank, für Ihre Hilfe. Jetzt hab ich es verstanden was sie die ganze Zeit gemeint haben, entschuldigen Sie die mehrfache Frage, ich bin aber durch das ganze ziemlich aufgewühlt und hab keine klaren Kopf für nichts.
Hallo nochmal Herr @wfwbinder, ich habe noch eine Frage, wird sich das Finanzamt bei mir melden nach der Abmeldung des Gewerbes? Danke im Voraus.
Hallo, das Gewerbe habe ich bereits am 30.10.2022 wieder abgemeldet. Da ich keine Steuernummer erhalten habe in der Zeit, muss ich da in Vorkasse gehen bezüglich der Vorsteuern? Ich habe wie oben beschrieben keine Einnahmen gehabt. Und die Tätigkeit auch nicht ausgeführt.
, muss ich da in Vorkasse gehen bezüglich der Vorsteuern?
Für welche Vorsteuer in Vorkasse?
Die Kosten hast Du bezahlt
In den Gebühren ist keine Umsatzsteuer enthalten, die als Vorsteuer abzugsfähig wäre.
Alles was Du beschrieben hast sind nur Kosten, die zu einem Verlust führen.
Umsatzsteuerliche Vorgänge kann ich nicht erkennen.
Also fällt nur noch die Abmeldegebühr an, habe ich das richtig verstanden? Und eventuell die Anmeldung für die Handwerkskammer richtig?
Desweiteren habe ich noch keine Einkommenssteuer bezahlt? Wird diese denn auch fällig, wenn ich das Gewerbe jetzt nach nur 1 knappen Woche gekündigt habe?