Servus, sehr spezieller Fall, den du wohl nur über den Steuerberater abschließend klären kannst. Der haftet dann auch für seine Beratung.

Ein zinsloses Darlehen der GmbH an den Gesellschafter ist zwar rechtlich möglich, könnte aber vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, da ein Fremdvergleich stattfinden muss. Das bedeutet, dass die Konditionen des Darlehens so ausgestaltet sein müssen, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären. Ein zinsloses Darlehen kann hier problematisch sein, da der GmbH dann steuerlich relevante Zinseinnahmen entgehen.

Allein der Umstand, dass der GmbH zuvor ein zinsloses Darlehen gewährt wurde (ggf. verdeckte Einlage), beseitigt m.E. das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung nicht. Das geht also meines Erachtens nicht. Dies umso mehr, da ja das Darlehen von der GmbH zurückgezahlt wird/wurde, bevor die GmbH dem Gesellschafter ein Darlehen gewährt.

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Servus, was du beschreibst, fällt unter den Begriff des Mezzanine-Kapitals.

Grundsätzlich ist es zunächst unerheblich, woher das Kapital stammt. Banken bewerten dies unterschiedlich. Ob es als Eigen- oder Fremdkapital anerkannt wird, hängt maßgeblich vom Grad der Besicherung ab.

Wenn deine GmbH dir ein unbesichertes Darlehen gewährt, wird dies von Banken in der Regel als Eigenkapital akzeptiert. Das ist vergleichbar mit klassischem Mezzanine-Kapital, bei dem aufgrund des höheren Risikos auch höhere Zinsen von etwa 15-25% üblich sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es in solchen Fällen möglicherweise steuerliche Probleme gibt, die mit dem Finanzamt entstehen könnten.

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Servus, starke Kursrückgänge können beunruhigend sein, sind aber nicht unbedingt ein Zeichen für einen langfristigen Crash wie 1929 oder 2007-2009. Die Gründe für die aktuellen Rückgänge sollten genau untersucht werden.

Ich habe in diesen Tagen Aktien gekauft. Solche Phasen bieten Chancen, und mit einer durchdachten Strategie können auch Anleger ohne großes Vermögen davon profitieren. Die 1% profitieren oft von mehr - ich nenne es mal - investierbaren Kapital... Aber auch Kleinanleger können erfolgreich sein, wenn sie strategisch investieren und sich nicht von kurzfristigen Schwankungen verunsichern lassen.

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Servus, bei der Anlage von 200.000 Euro als Rentner ist Diversifikation entscheidend.

Ich würde folgendes machen:

  1. Kurzfristiges Festgeld: Investiere etwa 50.000 Euro in gut verzinstes, kurzfristiges Festgeld. Dies bietet Sicherheit und Zinsen bei überschaubarer Kapitalbindung. Ich habe mit meiner Bank gute Konditionen für 3 Monate Festgeld ausgehandelt. Solange ich nicht kündige, verlängert es sich.
  2. Tagesgeldkonto: Halte etwa 20.000-30.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto für Liquidität. So hast du jederzeit Zugang zu einem Teil deines Kapitals. Gibt ja aktuelle auch gute Angebote was den Zins betrifft.
  3. Aktien/ETFs: Wenn du Erfahrung im Börsenbereich hast, investiere einen größeren Teil in dividendenstarke Aktien oder breit gestreute ETFs.
  4. Immobilien: Der Kauf einer Immobilie kann sinnvoll sein, wenn du Erfahrung hast und möglicherweise einen Kredit aufnehmen kannst. Ohne Finanzierung könnte es jedoch schwierig sein, eine ausreichende Diversifikation zu erreichen. Da sind die 200.000 Euro ja schnell weg. Aber wenn du einen Kredithebel nutzen kannst, macht es sinn.

Wichtig ist, nicht alles auf ein Pferd zu setzen.

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Servus,

wenn du dein Gewerbe rückwirkend abmeldest und in diesem Zeitraum tatsächlich keine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hast, kannst du dich auch rückwirkend wieder familienversichern lassen. In diesem Fall hast du die Möglichkeit, dir die zu viel gezahlten Beiträge für die Selbstversicherung von deiner Krankenkasse erstatten zu lassen.

Wichtig ist, dass du dies mit deiner Krankenkasse abklärst und die rückwirkende Abmeldung des Gewerbes sowie die Aufnahme in die Familienversicherung nachweisen kannst. Dann solltest du für die Monate, in denen du zu Unrecht selbst versichert warst, eine Rückerstattung erhalten.

Zitat:

Kann man sich rückwirkend familienversichern lassen?

"Ja. Der Anspruch auf eine Familienversicherung besteht ab dem Zeitpunkt, an dem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - also auch rückwirkend."

Quelle: HKK Krankenversicherung

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Servus, wenn du die Aktie verkaufst, entsteht ein Verlust aus der Differenz zwischen den Kaufpreis der Aktien und dem Wert der Aktie (3,80 €). Diese Verluste gehen entweder direkt in deinen Verlusttopf oder du kannst sie im nächsten Jahr bei deiner Steuererklärung geltend machen. Deutsche Broker/Banken buchen dies automatisch in den Verlusttopf. Hier wird es hoffentlich bald Änderungen geben. Dass Aktienverluste auch mit anderen Einkunftsarten "verrechnet" werden können. Wird derzeit rechtlich geprüft. Aber für dich hier jetzt noch nicht so relevant.

Du schuldest der Bank also nichts - die Gebühren werden einfach von deinem Konto abgezogen und der Verlust kann steuerlich geltend gemacht werden.

Alternativ kannst du die Aktie auch als wertlos ausbuchen lassen, um die hohen Gebühren zu vermeiden und den Verlust trotzdem steuerlich geltend zu machen. Kontaktier dazu deine Bank.

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