Servus, sehr spezieller Fall, den du wohl nur über den Steuerberater abschließend klären kannst. Der haftet dann auch für seine Beratung.
Ein zinsloses Darlehen der GmbH an den Gesellschafter ist zwar rechtlich möglich, könnte aber vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, da ein Fremdvergleich stattfinden muss. Das bedeutet, dass die Konditionen des Darlehens so ausgestaltet sein müssen, wie sie auch zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären. Ein zinsloses Darlehen kann hier problematisch sein, da der GmbH dann steuerlich relevante Zinseinnahmen entgehen.
Allein der Umstand, dass der GmbH zuvor ein zinsloses Darlehen gewährt wurde (ggf. verdeckte Einlage), beseitigt m.E. das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung nicht. Das geht also meines Erachtens nicht. Dies umso mehr, da ja das Darlehen von der GmbH zurückgezahlt wird/wurde, bevor die GmbH dem Gesellschafter ein Darlehen gewährt.