Gewerbe im Kellerraum im Eigenheim?
Benötige ich eine Nutzungsänderung, obwohl der Grundriss des Kellerraumes nicht verändert wird? Auf was muß man noch achten? Bei welcher Behörde bekomme ich denn fundierte Auskunft? Ich wohne in Rheinland Pfalz.
2 Antworten
Diese Nutzungsänderung ist nicht baugenehmigungspflichtig. Auch ist die Bauaufsicht dafür nicht zuständig. Auch ein Architekt spielt keine Rolle.
Zuständig ist schlicht das Ordnungsamt deines Dorfes, wo die entsprechende Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung erfolgt.
Es erfolgt evtl. eine Begehung.
Kriterien: Kundenparkplätze. Einer reicht, wenn du sagt, dass immer nur ein Kunde bedient wird und zwischen den Kunden mindestens 15 Minuten Zeit offen bleibt, so daß Kunden sich nicht begegnen. Beleuchtung. Fluchtwegsbeschilderung. Notausgangsbeschilderung. Schilder mindestens selbstleuchtend.
Dieses Gewerbe ist auch in einem reinen Wohngebiet zulässig.
Vielen Dank für die prompte und fundierte Antwort. Hat uns jetzt bei der Planung ein ganzes Stück weitergebracht. Viele Grüße
So einfach beantworten läßt sich das nicht:
Grundsätzlich ist jede Nutzungsänderung baugenehmigungspflichtig.
Es gibt allerdings in den Bauordnungen der Länder eine Vielzahl von Ausnahmen. Da müßte man also schon einmal hineinschauen.
Von Bedeutung sein wird auch die Art des Gewerbes.
Zuständig ist das Bauaufsichtsamt. Ich würde allerdings nicht da anfragen. Dann steht die Sache in deren Akten und Nachforschungen zu späterer Zeit sind nicht auszuschließen.
Besser wäre es, einen Architekten zu befragen. Kostet natürlich Geld, erspart einem aber auch Ärger.