Diese Nutzungsänderung ist nicht baugenehmigungspflichtig. Auch ist die Bauaufsicht dafür nicht zuständig. Auch ein Architekt spielt keine Rolle.
Zuständig ist schlicht das Ordnungsamt deines Dorfes, wo die entsprechende Gewerbeanmeldung bzw. -ummeldung erfolgt.
Es erfolgt evtl. eine Begehung.
Kriterien: Kundenparkplätze. Einer reicht, wenn du sagt, dass immer nur ein Kunde bedient wird und zwischen den Kunden mindestens 15 Minuten Zeit offen bleibt, so daß Kunden sich nicht begegnen. Beleuchtung. Fluchtwegsbeschilderung. Notausgangsbeschilderung. Schilder mindestens selbstleuchtend.
Dieses Gewerbe ist auch in einem reinen Wohngebiet zulässig.