Geschäftsführergehalt beziehen obwohl nicht operativ tätig?
Eine GmbH hat 3 Geschäftsüfhrende Gesellschafter, 2 davon streiten sich und einer setzt nach gemeinsamer Absprache mit den anderen beiden für einige Monate seine Tätigkeit aus und zieht sich zurück, seine Aufgaben werden von der Vertretung übernommen, das Gehalt wird weiter gezahlt, auch der Firmenwagen bleibt. A) ist das rechtlich einwandrei? b) gibt es für diese bezahlten "Auszeiten" eine zeitliche Begrenzung? Danke für Antworten!
Viele Grüße!!
2 Antworten
So etwas kommt öfter vor, z.B. wenn der Seniorchef, der das Unternehmen gegründet und zum Erfolg geführt hat, der sich allmählich aus der aktiven Geschäftsführung zurückzieht, nach außen hin aber weiter als Geschäftsführer auftreten will, weil er das Vertrauen der Kunden hat und die Aufsicht noch nicht ganz aus der Hand geben will.
Bedarf es da der Nachfrage? Hier werden fundamentale Leistungspflichten verletzt. Da ist nichts rechtlich einwandfrei. Wieso machen die übrigen beiden Gesellschafter mit ihrer Mehrheit nicht "kurzen Prozeß"? Alles sehr merkwürdig.
> Hier werden fundamentale Leistungspflichten verletzt
Nö, nichts wird verletzt. Die beiden anderen waren lt. Text einverstanden. Je nachdem wie der Vertrag gestaltet ist, geht das - eine gewisse, vorbestimmte Zeit.