Darf sich ein kommissarisch eingesetzter Geschäftsführer, Geschäftsführer nennen?
Nicht erkennbar, dass die eingesetzte Person nur vorübergehend bzw. in Vertretung handelt.
1 Antwort
Unternehmen, das auf gutefrage aktiv ist
Hallo Macor,
da das Gesetz jede Übernahme der Geschäftsführung mit einer Haftung als Geschäftsführer belegt, also auch Leute als Geschäftsführer haften, die weder so im Handelsregister eingetragen sind noch sich überhaupt Geschäftsführer nennen, können sie sich nennen, wie sie wollen. Sobald sie die Geschäftsführung übernehmen, haften sie.
Viele Grüße
Forum Mercatorium
Woher ich das weiß:Berufserfahrung