Gemeinsames Konto Geldwäasche ???
Ist es möglich ein gemeinsames Konto zu eröffnen als verheiratetes Paar von dem wirklich alles abgewickelt wird. Gehaltseingang von Beiden. Abzug sämtlicher Kosten ( Miete,Strom,etc.) Habe gehört dass das nicht geht wegen dem Geldwäschegesetz. Wer weiß da was. Mir gehts einfach darum die doppelten Kontoführungsgebühren zu sparen. Danke für Eure Infos
2 Antworten
Das hat mit Geldwäsche absolut nichts zu tun - solange beide Ehepartner als Kontoinhaber geführt werden können auch Zahlungen von beiden Partnern über das Konto laufen.
Bei Gemeinschaftskonten ist zu unterscheiden zwischen ODER und UND-Konten. Bei Oder-Konten können beide alleine verfügen (ist fast immer der Fall), bei Und-Konten können nur beide Kontoinhaber gemeinsam über des Konto verfügen (es gibt also keine EC-Karten).
Dies ist längst überholt, auch beim Undkonto kann man Einzelverfügung er- halten, wenn man dies will. Auch gleich noch der Hinweis wegen Geldwäsche, das Protokoll bleibt bei der Bank des Kunden. Erhält also nur Bedeutung, wenn Jemand wegen Geldwäsche erwischt und angeklagt wird.
Und wieso bieten Banken denn ein solches Konto dann an? Nein, mit Geldwäsche hat das nichts zu tun.