Geld in Briefkasten geworfen, Geld nicht angekommen. Was jetzt?
Bitte keine Belehrungen, ich weiß selbst wie blöd das war!
Habe letzten Sommer für 850 Euro per Handschlag ein Pferd gekauft das mir einige Tage später gebracht wurde.
Das Geld sollte ich einige Tage später dem Händler vorbeibringen. Gesagt, getan, Geld von der Bank geholt, in einen Umschlag getan und mit meiner Tante hin um es zu überbringen.
Der gute Mann kam ans Fenster, sagte er kann nicht rauskommen da er Durchfall hat und ich soll das Geld in den Briefkasten werfen. Ich fragte ihn ob er sicher sei und nicht lieber nachzählen möchte. Er verneinte dies und meinte er würde mir schon vertrauen. Habe Geld dann eingeworfen, mich noch gewundert das der Briefkasten nach innen aufgeht und nach unvergänglichem Quatschen bin ich dann wieder gefahren. Einige Wochen später hörte ich von einer Freundin das das Geld nicht angekommen sei und ich sollte mich bei ihm melden. Jetzt möchte er einen Anwalt einschalten. Sagt aus seinem Briefkasten wäre noch nie etwas verschwunden, was nicht stimmt, da von meiner Freundin auch schon Papiere verschwunden sind. Kennt sich vielleicht jemand mit der Rechtslage aus? Vielen Dank im voraus!
6 Antworten
Die Sache ist für mich in mehreren Punkten dubios.
Habe letzten Sommer für 850 Euro per Handschlag ein Pferd gekauft das mir einige Tage später gebracht wurde.
Soweit völlig klar. Kauf abgeschlossen, Pferd geliefert.
Das Geld sollte ich einige Tage später dem Händler vorbeibringen. Gesagt, getan, Geld von der Bank geholt, in einen Umschlag getan und mit meiner Tante hin um es zu überbringen.
Nachvollziehbar, kein Problem.
Der gute Mann kam ans Fenster, sagte er kann nicht rauskommen da er Durchfall hat und ich soll das Geld in den Briefkasten werfen.
Da fängt für mich der Schwachsinn an. Du klingelst, ich drücke den Türöffner, wir tauschen an der Tür Geld gegen Quittung. Dafür muss ich mich nicht mehr als für 10 Sekunden von der Toilette entfernen.
Habe Geld dann eingeworfen
Und dafür hast Du eine Zeugin.
Einige Wochen später hörte ich von einer Freundin das das Geld nicht angekommen sei und ich sollte mich bei ihm melden
Hat er weder Deine Adresse, noch Deine Telefonnummer?
hat vor es so zu drehen das ich den Vertrag mit seinem Sohn geschlossen habe, ich denke weil die Pferde an der Steuer vorbeigehen. Den kenne ich aber gar nicht. Wie ist es dann? Kann ich das einfach abschmettern, da ich ja mit seinem Sohn keinen Vertrag eingegangen bin?
Du bleibst einfach bei der Wahrheit, dass Du mit dem Vater das Pferd bekommen hast und auch nur mit dem verhandelt hast.
Rechtslage ist so, dass Du Dich relativ beruhigt zurück lehen kannst.
Er behauptet keine Zahlung bekommen zu haben. Du hast das Pferd. Wenn Deine Tante nicht dabei gewesen wäre, hätte ich einfach behauptet, , dass ich ihm das Geld bei Übergabe des Pferdes gegeben habe.
Jeder Richter würde das in dem Moment schon abhaken, weil Geld gegen Tier, das logische Wäre.
Er hat ja auch keinen von Dir gegengezeichneten Lieferschein für das Pferd.
Hier ist es so, dass Deine Tante den Einwurf des Geldes bestätigen kann.
Warum sollte die Tante lügen, sie ist weder Pferde- noch Gebrauchtwagenhändlerin.
Lügen soll sie doch nicht ! Nur sollte sie schon ihre Aussage noch machen können ! ;-)))
Hab noch was vergessen. .. hat vor es so zu drehen das ich den Vertrag mit seinem Sohn geschlossen habe, ich denke weil die Pferde an der Steuer vorbeigehen. Den kenne ich aber gar nicht. Wie ist es dann? Kann ich das einfach abschmettern, da ich ja mit seinem Sohn keinen Vertrag eingegangen bin? Oder geht das so einfach vor Gericht? Lg
Guck, was vulkanismus geschrieben hast.
Das Pferd würde ich allerdings für die nächsten Monate anderweitig unterstellen und nicht dort, wo es abgeliefert wurde. Es könnte ja sonst den Heimweg antreten;-)
"ich denke weil die Pferde an der Steuer vorbeigehen" - bleibe hierbei beim Denken und sage es nicht.
Ansonsten ganz cool - lass den mal klagen - er wird es wohl kaum tun.
Was genau von dir blöd gewesen sein soll, erschließt sich mir ncht.
Wenn das Pferd nicht bei ihm steht, ist die Sache eigentlich einfach. Du holst das Geld nachweislich von der Bank und wirfst es mit einer Zeugin nach seinen Vorgaben bei ihm ein.
Es ist seine Sache, dir gegenüber zu beweisen, dass das Geld trotz der eindeutigen Sachlage nicht eingeworfen wurde. Er soll einen Anwalt einschalten und ich würde es auf eine Verhandlung ankommen lassen. Im übrigen würde ich der Dinge, die da kommen mögen, ausgesprochen gelassen entgegensehen. Anders wäre die Sache nur zu sehen, wenn du wegen Betrugs vorbestraft bist.
Probleme bereitet allein die menschliche Komponente. Du hast womöglich einen schwarzen Schimmel gekauft ;). Wenn du das gerochen hast (wer macht heute noch irgendwas mit Bargeld) dann war das vielleicht doch blöd. Es ist schwer abzuschätzen, was passiert, wenn sein Betrugsversuch (dem Staat gegenüber) als sein sich eingeredeter Grund fungiert, warum er nicht zum Anwalt geht, sich aber nach Rücksprache mit sich - es gibt keine höhere Instanz - sicher ist, dass du ihn betrogen hast.
Blöde Sitation. Je nachdem an Auswanderung denken. Solcher Schwachsinn führte auf dem Land schon zu so mancher generationenübergreifender Feindschaft.
Das mit dem Sohn ist nicht so einfach. Jemand kann für jemanden anders etwas verkaufen oder kennst du Herrn Albrecht? Manches riecht mehr nach Steuerhinterziehung als man glaubt. Wenn er dir gegenüber entsprechendes hat fallen lassen (sich also selbst belastet hat), kannst du die Verhandlung locker mit dem Wissen verhindern. Aberr natürlich: sehr, sehr dumm stellen. So dumm, dass du bei der Verhandlung garantiert irgendwas fallen lässt ist aber besser als Erpressung ...
... wie gerne wäre ich in den Fall involviert. Hört sich so richtig nach königlich bayerischem Amtsgericht an.
Vielen Dank für eure ermutigenden Antworten :-) Das Rizinusöl gefällt mir am besten, werde es gleich morgen als Cola getarnt in den Briefkasten werfen :-P Nein, im Ernst, es bleibt mir wohl nichts anderes übrig als abzuwarten. Und mich nicht verrückt zu machen....
Was soll dir denn passieren ? Du hast deine Tante . Und der Pferdehändler hat keinen Zeugen . Also im Mittelalter ging das so :
" Verbrechen, die mit der Zunge begangen wurden, wurden mit dem Einschlitzen, Ausreißen oder Abschneiden der Zunge bestraft. Entsprechende Delikte waren: Gotteslästerung, Meineid, Verleumdung, falsche Anklage, Verrat, Schmähung der Obrigkeit und nicht autorisierte Ausübung der Gerichtsbarkeit. "
Es könnte natürlich auch der Pranger sein .
Welches Urteil der Richter der Neuzeit ausspricht kann keiner sagen .
Gruß Z... .
Welches Urteil der Richter der Neuzeit ausspricht kann keiner sagen
Da der Pferdehändler auf dem Gebiet sehr empfindlich ist, wie wäre es mit: "Ein 0,2 Ltr. Glas Rizinusöl auf Ex."
Dann sollte die Tante schön gehätschelt werden .