Hey, ich bin 19 Jahre alt und schülerin,und wurde beim Diebstahl in Höhe von 200€ erwischt und möchte wissen was für eine Strafe auf mich wartet?

4 Antworten

Können Sie mir eine typische Strafe für einen Ersttäter nennen, der eine Ware im Wert von etwa 200 Euro gestohlen hat (z.B. Ladendiebstahl)?

 

Was typisch ist, ist von Bundesland von Bundesland verschieden. Grob wird man hier sagen können: Wenn man sich kümmert kommt eine Einstellung nach § 153 a StPO in Betracht, Geldstrafe ca 500 Euro. Wenn man sich nicht kümmert: Strafbefehl mit 30 Tagessätzen. Jedenfalls hier im Norden. Je öfter man erwischt wird, desto teurer wird es.

 

 

Was hat es mit der Absprache, dem sog. "Deal" im Strafprozess auf sich?

 

In der Realität ist es so, dass die meisten Verfahren im Vorfeld der bzw in der Hauptverhandlung abgesprochen werden. Der Angeschuldigte räumt die ihm vorgeworfene Tat ein und erhält im Gegenzug ein bestimmte Höchstrafe. Da die entsprechenden Absprachen (auch "Verständigung im Strafverfahren" genannt") regelmäßig schon im Zwischenverfahren stattfinden, weiß der Mandant schon vorher, mit welchem Urteil er zu rechnen hat. Und es kann ziemlich beruhigend sein, wenn man weiß, dass die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird. Hintergrund dieser um sich greifenden Praxis ist wieder die Arbeitserleichterung für alle Prozessbeteiligten, wenn ein Geständnis vorliegt, kann darauf verzichtet werden, Zeugen zu hören. Und das bedeutet: Der Verhandlungstermin ist schnell vorbei. Diese Arbeitserleichterung wird mit Strafnachlass honoriert. Natürlich sagt das keiner so deutlich, aber so verhält es sich nunmal.

 

 

Wie berechnet sich die Tagessatzhöhe?

 

Nettogehalt : 30 = ein Tagessatz.

100 € als Fangprämie? Grundsätzlich zulässig, sofern diese tatsächlich gezahlt wurde (Legitimation über § 823 BGB). Die tatsächliche Zahlung würde ich mir aber nachweisen lassen, insbesondere da Sicherheitsdienste m. W. in der Regel davon vertraglich ausgeschlossen sind.

100 € als Vertragsstrafe? Grundsätzlich auch zulässig, halte ich in der Höhe aber für überzogen. Die mir bekannten (etwas älteren) Urteile dazu haben IIRC in der Regel die Grenze bei 50 - 60 € gesetzt.

Die staatliche Strafe für den Diebstahl kommt nochmal separat und bleibt davon unberührt.

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Das ist keine Strafe, das sind die üblichen Gebühren.

Und ja, ist zulässig.

Die Strafe, sofern das angezeigt wurde, kommt dann später von der Staatsanwaltschaft/dem Gericht.

Steht das irgendwo angeschrieben, das Diebstahl mit 100 € geandet wird? dann hat er Recht.

Fällt für die 100 € eine Anzeige bei der Polizei weg? dann lieber zahlen.

Es liegt im Ermessen des Kaufhauses ob sie weitere Maßnahmen ergreifen. Hausverbot und Anzeige bei der Polizei könnten folgen.