Gehaltszahlung fehlerhaft- Nachzahlung wann?
Hallo,
ich habe neu in einem größerem Konzern mit Tarifvertrag (Chemie Nordrhein) angefangen und bin noch in der Probezeit. Daher möchte ich auch nicht unnötig negativ auffallen.
Leider stimmt mein Gehalt seit Anfang an nicht und ich kann meine Gehaltsabrechnungen im Portal (externer Dienstleister und auch HR ist inzwischen ins Ausland ausgelagert) nicht abrufen.
Inzwischen dürften mir Brutto knapp 3000 € fehlen da ich in E11 statt E12 fehlerhaft eingruppiert wurde. Mir wurde auch jetzt wie die letzten Monate versprochen, dass es sich zum nächsten Monat korregiert.
Ich glaube der Firma und gehe wirklich von einem bzw. mehreren Fehlern aus, nun dazu aber meine eigentliche Frage:
- Wenn der fehlende Lohn nachbezahlt wird, dann ist der Fehlbetrag doch steuerlich betrachtet höher belastet oder kann das auch im nachhinein abgegrenzt werden?
- Für meinen Hausumbau brauche ich demnächst eine Finanzierung, können die Abrechnungen korregiert werden? Denn ich brauche ja für die Kreditanfrage ordentliche Gehaltsnachweise die stimmen und nicht falsch sind
3 Antworten
"Wenn der fehlende Lohn nachbezahlt wird, dann ist der Fehlbetrag doch steuerlich betrachtet höher belastet oder kann das auch im nachhinein abgegrenzt werden?"
Wenn dem so ist: Steuererklärung 😜😁😎
"Denn ich brauche ja für die Kreditanfrage ordentliche Gehaltsnachweise die stimmen und nicht falsch sind"
1. Du hast ja einen Arbeitsvertrag, auf dem Dein Gehalt ausgewiesen sein sollte!
2. Sollte bei mir mal was korrigiert worden sein, habe ich, bezogen auf den jeweiligen Monat, einen Korrekturabzug bekommen.
Hallo,
wenn dir diese Diskrepanz schon zum wiederholten mal aufgefallen ist und sich bei der letzten Abrechnung immer noch nichts geändert hat, hast du m.M. nach genug Geduld bewiesen !
Mit negativ auffallen hat eine Nachfrage zur korrekten Lohnabrechnung allgemein und insbesondere aufgrund vom o.g. Hintergrund nichts mehr zu tun.
Diese Unstimmigkeiten musst du mit deiner Firma klären ......Augen zu und durch, den Kopf wird's nicht kosten !!!
Nachzahlung:
Wenn du bis jetzt zu wenig Lohn erhalten hast, wurde ja nur der "wenige Lohn" versteuert. Wenn das korrigiert wird, wird die Nachzahlung entsprechend versteuert. Du musst aber doch nicht mehr Steuern bezahlen, als wenn du gleich den höheren, richtigen Lohn erhalten hättest.
Kreditanfrage:
Da hilft nur, korrekte Lohnabrechnungen zu verlangen, um sie vorzulegen.