Gehaltserhöhung mit neuen Vertrag?
Hallo, ich habe einen neuen Arbeitsvertrag erhalten, und hier steht, dass ich zum 1. Februar 2024 eingestellt bin. Allerdings bin ich bereits seit dem 1. August 2020 hier tätig. Wie wirkt sich das auf meine Betriebszugehörigkeit aus?
Es hat sich lediglich mein Gehalt geändert, jedoch wurde gleichzeitig ein neuer Arbeitsvertrag mit der Klausel "Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom 01.02.2024 als ____ angestellt" unterzeichnet.
Wie würde sich das Ganze auf eine mögliche Abfindung bei einer Kündigung auswirken?
4 Antworten
Ich würde unterhalb des für Deine Unterschrift vorgsehenem Feld - am Vertragsende, folgenden "Nachtrag" einsetzen.......
Die Gehaltserhöhung habe ich zur Kenntnis genommem, ich bin jedoch nicht gewillt einen "neuen" Arbeitsvertrag zu unterzeichnen und darunter !! dann Deine Unterschrift / Dein Namenskürzel.
Dann machst Du Dir von dem kompletten Vertrag eine Kopie für Deine Unterlagen.
Der neue Vertrag hat auf die Dauer deiner Betriebszugehoerigkeit keinen Einfluss. Die beginnt also nicht neu.
Wieso unterschreibst du einen neuen Arbeitsvertrag? Musst ja davon ausgehen, dass es dich schlechter stellt.
Es gibt kein Recht auf irgendeine Abfindung in Deutschland.
Eine Gehaltserhöhung rechtfertig KEINEN neuen Arbeitsvertrag!
Würde ich keinesfalls unterschreiben!
Da reicht irgendein Wisch vom Arbeitsgeber, dass sich Dein Gehalt erhöht.