E Bike im Geschäft gebraucht gekauft binnen 24h wieder zurück geben?
Ich habe ein gebrauchtes E bike bei einen Händler vor Ort gekauft dieses eingeladen und zu Hause dann erfahren das meine Eltern mir schon zum Geburtstag eines gekauft haben.
nun habe ich den Händler angerufen und wollte das Fahrrad sofort zurück bringen. Er nimmt das Fahrrad aber nur zurück wenn ich 10% Aufwandsentschädigung zahle das wären bei diesen Betrag 100 Euro. Ist dies rechtens vor allem da nichtmal 24h vergangen sind und ich das Rad nie benutz habe?
4 Antworten
Wie kommt man immer nur darauf, dass man etwas aus dem Laden zurückgeben kann/darf.
Nur bei Käufen im Rahmen des Fernabsatzgeschäftes ist das bei vielen (nicht allen) Käufen rechtlich möglich.
Bei einem Kauf im Laden jedoch nicht! Und da der Händler das nicht machen muss, zeigt dieser sich sehr kulant. Und trotzdem wird gemeckert! 😡😡😡
Eine Ausnahme gibt es jedoch:
Händler können und dürfen eine Rücknahme freiwillig einräumen, was z. B. viele Baumärkte machen.
Sei froh, das er das so macht. Er braucht dir keinen Cent zahlen und auch das Rad nicht zurück nehmen.
Im Laden gibt es kein Rückgaberecht, nur eine Rücknahme aus Kulanz.
Ergo ist es deine Entscheidung, das Rad zu behalten oder gegen 100€Auslöse zurück zu geben.
Aber: wie alt bist du? Sofern du u18 bist können auch deine Eltern den Kauf Rückabwicklung, da so ein Rad nicht geade günstig ist dürfte der Kauf nicht mit dem Taschengeldparagrafen vereinbar sein, Käufe u18 sind nur schwebend wirksam und können von den Erziehungsberechtigten storniert werden.
Wenn Du das E-Bike eingeladen hast bist Du mit dem Auto unterwegs gewesen.
Ergo: Du mußt volljährig sein.
Nur bei Minderjährigkeit hättest Du Chancen aus dem Vertrag auszusteigen.
Volljährige haben beim Einkauf mangelfreier Ware im Laden kein Rückgaberecht.
Mit dem Angebot von 100 Euro hast Du noch großes Glück gehabt.
Wenn der Händler rechnen könnte, würde er Dir das Bike nur zum Nettoverkaufspreis abzüglich 10% abnehmen. Dann wäre Dein Verlust um die 300 Euro.