Firmenwagen verkaufen vor der Insolvenz?
Hallo ihr lieben,
ich habe 2018 einen Kredit aufgenommen für meinen Vater, damit er sich nochmal selbständig machen kann, kurz vor der Rente.
Ich habe ihm von dem Geld ein neues Taxi gekauft, dass er pünktlich jeden Monat bei mir abbezahlt. ( Kreditrate).
Nun sieht es gesundheitlich und beruflich so schlimm aus, dass er am überlegen ist, in die Insolvenz zu gehen, da er auch relativ hohe private Schulden hat und diese nicht mehr schafft zu tilgen.
Es sind noch fast 80% des Kredites bei mir offen. Darf mein Vater mir das Taxi vor Beantragung der Insolvenz „verkaufen“ Damit ich es weiter verkaufen kann um seine Schulden bei mir zu tilgen damit ich nicht auch noch Stress mit der Bank bekomme?
ich danke für euren Rat
lg Edgar
2 Antworten
Die Frage ist, ob das eine Gläubigerbegünstigung wäre.
Im Gegensatz zu Personen, die so tatsächlich Vermögen verschieben wollen, habt Ihr im Zweifelsfall ja sicherlich Nachweise darüber, dass Du das Geld für das Taxi gezahlt hast bzw.den Kredit zeitnah aufgenommen hattest. Und einen Kreditvertrag. Sicherungsübereignung wäre natürlich am besten.
Dann gibt es noch die 7 Versagensgründe der Restschuldbefreiung
Die Sicherungsübereignung haben wir leider nicht, da ich nicht davon ausging,dass es soweit kommen könnte. Aber ja, den Rest kann ich Komplet nachweisen. Den Kreditvertrag - die Überweisung an die Mercedes-Benz-Bank. Die Monatliche Tilgung durch mein Vater auf meinem Konto. Da es aber ein Firmenwagen auf seinem Namen ist, sieht der eventuelle Insolvenz Verwalter es bestimmt anders oder?
Mache doch von der Sicherungsübereignung gebrauch, die ihr hoffentlich abgeschlossen habt.
Habt ihr en Darlehensvertrag beglaubigen lassen? Wohl kaum. Ihr kennt Euch doch. Beglaubigung ist erforderlich, weil dann durch den Notar die Identität der Vertragspartner festgestellt wird.
Das haben wir leider nicht. Kann ich dies jetzt noch abschließen?
Natürlich ein gesondertes Blatt zum Darlehensvertrag (natürlich zurückdatiert, denn da wird keiner das Alter der Tinte prüfen), "Das Eigentum am Fahrzeug Fahrgestellnummer ............, wird zur Sicherung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag an den Darlehensgeber Herrn ............... abgetreten. Die Zulassungsbescheinigung 2 wird zu diesem Zweck übergeben."
Und wenn dann doch jemand fragt, dann ist das nur die schriftliche Dokumentation von dem was mündlich vereinbart war.
Perfect, sorry die doofe Frage, da ich mich damit nicht wirklich auskenne.... muss ich diesen Vertrag von jemandem beglaubigen lassen? Vielen Dank für die liebe Hilfe