Gebäudeversicherung wer zahlt den Schaden vom Vermieter?
Der Kühlschrank meiner Mieter (Eigentum) hat einen erheblichen Wasserschaden verursacht, der komplette Fußboden musste rausgerissen werden. Die Anbauküche!! (Eigentum Vermieter) musste durch eine Fachfirma ausgebaut werden und die Arbeitsplatte zersägt werden, da sie geklebt war. Die Gebäudeversicherung übernimmt die Schäden Boden, Maler, Trocknung, neuer Bodenbelag. Wer ersetzt dem Vermieter den Ausbau und wieder Einbau der Küche, sammt neuer Arbeitsplatte????
Die Mieterhaftpflicht sagt nein! Der Kühlschrankfilter vom Mieter war kaputt, Mieter trifft keine Schuld.
Mieterhausrat sagt nein! Die Küche gehört dem Vermieter
Gabäudeversicherung sagt nein! Keine Einbauküche, sondern eine Anbauküche.
Ich weiß nicht mehr wer hier zuständig ist. Sehr wahrscheinlich bleibe ich auf meinem Schaden sitzen.Wer kann mir einen Rat geben? Vielen Dank
Beim Filter vom Wasserspender war der Boden gebrochen.
Eiswürfelbereiter Wasserfilter
2 Antworten
Es wird in der Tat ein Unterschied zwischen Anbau- und Einbauküchen gemacht:
Natürlich kennen wir Deine Versicherungsbedingungen nicht. Schau nach, ob das bei Dir auch so da steht.
Was soll denn ein Kühlschrankfilter sein? Ist eventuell das Auffanggefäß für das Abtauwasser gemeint?
Du kennst doch eventuell Hersteller und Typ des Kühlschranks. Google nach der Bedienungsanleitung. Womöglich hat der Mieter Wartungen unterlassen und daraus läßt sich ein Verschulden ableiten. Bloß aus einem Defekt des Geräts jedenfalls ergibt sich kein Verschulden. Gefährdungshaftung gibt es da nämlich nicht.
Allerdings geht ein Haftpflichtanspruch immer nur auf den Zeitwert und würde wegen des Abzugs Neu für Alt nur einen Teil des Schadens abdecken.
Interessante Sachlage und Antwort. Ich lernte dazu!
Hier handelt es sich offenbar um einen Kühlschrank mit Eiswürfelbereiter, für den ein Frischwasseranschluss nötig ist. So ein Kühlschrank birgt ja schon ein höheres Risiko als ein normaler Kühlschrank ohne Wasseranschluss.
Der Eigentümer des Kühlschranks muss haften. Weil davon der Schaden verursacht wurde.
Das sogenannte Einbauküchen nicht zum Gebäude gehören, sollte klar sein.
Zu der Ergänzung: Ohne die Bedienungsanleitung des Kühlschranks zu kennen vermute ich, dass so ein Filter regelmäßig ausgetauscht werden muss. Liegt ja auf der Hand: Filter verstopfen nach einiger Zeit. Da soll der Mieter nachweisen, dass er die regelmäßige Wartung durchgeführt hat. Wetten, dass er das nicht kann?! Und schon hat man ein Verschulden.